Unter Datum vom 13.08.2012 gibt der ZVO eine Pressemitteilung heraus, in der er – wie schon oft zuvor – behauptet, die Privatisierung der ZVO-Müllsparte sei in einem europaweiten, transparenten Verfahren erfolgt. Dazu stellen wir richtig: Der Vorgang ist unter dem Aktenzeichen VK-SH 20/04 von der Schleswig-Holsteinischen Vergabekammer (Wirtschaftsministeriums) untersucht worden.
In ihrem Beschluss vom 17.08.2004 kommt die Vergabekammer zu dem Ergebnis, dass erhebliche Unregelmäßigkeiten beim Vergabeverfahren vorliegen. Unter anderem wurde gegen das Transparenzgebot und gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, da der ZVO die Vergabebedingungen nachträglich und zu Lasten unterlegener Mitbieter veränderte.
Von der Anordnung einer Wiederholung des Ausschreibungsverfahren Verfahren wurde allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen, nicht hingegen, weil der ZVO eine korrekte Ausschreibung durchgeführt hatte.
Ebenso unwahr ist die Behauptung, die Bietergemeinschaft „NAD“ habe über 4 Mio€ für die Beteiligung an der ZVO Müllsparte bezahlt. Zitat des Verbandsvorstehers Heiko Suhren im Bericht an die Verbandsversammlung: „Klarzustellen ist, dass mit der Veräußerung von 49,9% der Gesellschaftsanteile an einen Privaten kein Veräußerungserlös entsteht […].“ Das war und ist die Wahrheit.
Nach vielen anderen Halb- und Unwahrheiten, z. B. in der Frage der Beschäftigung von Leiharbeitern, fragen die Bürger des Kreises sich eigentlich nur, wie lange Kreistag, Hauptausschuss und Verbandsversammlung diesem Treiben des Verbandes noch schweigend zusehen werden. Politikverdrossenheit hat in genau derartigen Vorgängen seine Wurzeln.
Die Entscheidung der Vergabekammer und der Bericht an die Verbandsversammlung sind im Downloadbereich unserer Internetseite www.muellrebellen.org verfügbar.
RA Martin Kienitz – als Vostand –Müllrebellen Ostholstein e.V.