Die schleswig-holsteinische Landesregierung will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im gesamten Landesgebiet gesetzlich ausschließen. Mit einem entsprechenden Beschluss erklärte das Kabinett heute (17. Juli) die Absicht, das CCS-Gesetz in den Landtag einzubringen. Diese Bekundung hat eine blockierende Wirkung: Sie sorgt dafür, dass gemäß dem Bundes-Kohlendioxidspeichergesetz in der Übergangszeit keine Anträge zur Einlagerung von CO2 bearbeitet werden müssen. Ohne die Absichtsbekundung könnten schon theoretisch mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anträge gestellt werden.
Schleswig-Holstein will CCS-Lager per Gesetz landesweit verhindern weiterlesen