Paris/Köln/Wien – Der französische Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Google bei seiner Suchvervollständigung Links auf Anbieter von illegalen Downloads löschen muss. Dem US-Suchgiganten wird von der französischen Musikindustrievereinigung SNEP http://disqueenfrance.com vorgeworfen, indirekt auf Webseiten von Torrent-Anbietern zu verweisen. Der Fall geht jetzt vor das Berufungsgericht.