„Button-Lösung“ gegen „Abo-Fallen“ in Kraft – Wirtschaftsminister Meyer: „Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches stärkt Vertrauen der Verbraucher“

KIEL. Um Verbraucher in Zukunft vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zu schützen, tritt zum 1. August die sogenannte „Button-Lösung“ für Online-Shops in Kraft. „Gerade im Online- und Versandhandel besteht ein großer Bedarf an Klarheit und Rechtssicherheit. Die Neuregelung stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel und liegt damit auch im Interesse der Wirtschaft“, begrüßte Wirtschafts- und Verbraucherschutzminister Reinhard Meyer heute (31. Juli) in Kiel eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Der Minister erinnerte daran, dass bereits Millionen von Internetnutzern in Kostenfallen getappt seien und Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch massenhaft teure Verträge untergeschoben worden seien. „Unser Einsatz auf der Verbraucherschutzminister-konferenz und im Bundesrat für eine nationale Gesetzgebung in diesem Bereich hat sich gelohnt. Den vermeintlichen ‘Gratisangeboten’ im Internet wird endlich ein Riegel vorgeschoben,“ so Meyer. Zudem werde mit dem Gesetz ein Teilbereich der EU-Verbraucherrechterichtlinie schon vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist umgesetzt. Angesichts der Anzahl der geschädigten Verbraucher wäre es grob fahrlässig gewesen, bis Ende 2013 abzuwarten.

 

Mit der „Button-Lösung“ werden Webseitenbetreiber verpflichtet, Verbraucher bei Ein-käufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn die Bestellung über eine Schalt-fläche erfolgt, ist diese gut lesbar ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.

„Der Kunde kann also schon vor Abgabe seiner Bestellung nachvollziehen, aus welchen einzelnen Posten der Endpreis besteht und ob nach dem Einkauf weitere Kosten wie etwa monatliche Gebühren auf ihn zukommen. Das bedeutet das Aus für Internetbetrüger, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten“, erläutert Meyer. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen würden somit künftig ins Leere laufen. Beschrifte der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Wei-se, komme kein Vertrag zustande und der Verbraucher sei nicht zur Zahlung verpflichtet.

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