Amnesty: Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz wichtiger Schritt. Bundesregierung muss endlich handeln

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Diana Engel, Asylexpertin von Amnesty International, begrüßt das Urteil: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Seit langem war offensichtlich, dass die bisher gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen.

Zudem sind sie diskriminierend. Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen Leistungen erhalten, die ihr menschenwürdiges Existenzminimum sichern.“

 

Zur Zeit bekommt ein alleinstehender Asylsuchender in Deutschland 225 Euro – diese Summe hat sich seit 1993 nicht geändert. Das sind 40 Prozent weniger als die 374 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger erhält und als Existenzminimum gelten.

AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.