Das war das Titellied der Sesamstraße in en 70er und 80er Jahren. Salopp formuliert denkt also das derzeit geltende Informationszugangsgesetz (IZG) diese einfache Erkenntnis logisch weiter. Das IZG gibt den Bürgern das Recht, Handeln der öffentlichen Hand kritisch zu hinterfragen. Warum? Damit behördlicher Willkür und Korruptionsgefahr frühzeitig durch größtmögliche Transparenz begegnet werden, ja die Bürger wachsam sind, die Bürger den Staat nicht nur als Obrigkeit, sondern als Gemeinwesen begreifen.
Soweit die Theorie.
Die Müllrebellen legten „polemische Fragenkataloge vor, die erheblichen administrativen Aufwand erzeugen“, so ließ sich vergangene Woche ZVO-Verbandsversammlungsvorsitzender Klaus Winter (CDU) vor der Presse ein.
Gut, nun hat der ZVO mit der Privatisierung der Müllsparte diesen Geschäftsbereich schon mal der öffentlichen Kontrolle des IZG entzogen. So hätten wir z. B. zu gern gewusst, ob die Firmen Nehlsen und Dörner, über NAD 49,9%ige Mitinhaber der ZVO Entsorgung GmbH, für die Müllbehandlung die gleichen Kosten zahlen, wie die Bürger des Kreises, die schließlich mit rund 40 Mio€ mal das Müllheizkraftwerk bezahlt haben.
Antwort des ZVO-Direktors auf diese Frage aus unserem „polemischen Fragenkatalog“: aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses bleibe die Frage unbeantwortet. (Der administrative Aufwand für die Antwort dürfte sich in Grenzen gehalten haben).
Dann wollten wir wissen, wie denn der ZVO den Geschäftsanteil an der ZVO Entsorgung GmbH von vormals 18 Mio€ in seiner Bilanz bewertet. Denn lt. ZVO-Direktor Suhren sei bei der Privatisierung kein öffentliches Vermögen verloren gegangen – obwohl 49,9% des Vermögens jetzt NAD gehören. Das müsste man also in der Bilanz nachlesen können.
Antwort des ZVO: „Die Frage ist […] Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage im Rahmen der laufenden Gerichtsverfahren geklärt wird“. Anmerkung: Die Bilanz wurde im Juni 2006 durch die Verbandsversammlung rechtskräftig festgestellt. Sie ist nicht Gegenstand irgendwelcher Gerichtsverfahren.
Dann wollten wir gerne selber die Bilanz des ZVO einsehen. Der ZVO bot uns darauf an, die Unterlagen bei Kopierkosten von 550,00 €, darunter Stundensätze von 77,00 €, bereit zu stellen. Für einen gemeinnützigen Verein untragbar und erkennbar darauf abzielend, die Auskunft nicht zu erteilen.
Auch wollten wir gerne überprüfen, ob denn tatsächlich bei der Privatisierung – wie vom ZVO immer wieder beschworen – eine „transparente europaweite Ausschreibung“ stattgefunden hatte. Schließlich mussten Landesrechnungshof und Innenministerium einräumen, dass sie dies nicht überprüft hatten.
Der ZVO – der angeblich alle Unterlagen ausgelagert hat – bot uns an, die Akten in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei bei Stundensätzen von 300,00 € einzusehen.
Wir haben Zweifel daran geäußert, dass die privaten Bieter NAD für den 49,9%igen ZVO Entsorgung GmbH-Anteil an den ZVO – also an uns – einen angemessenen Kaufpreis gezahlt hatten. Schließlich waren Sachanlagen mitübertragen worden, für die die Gebührenzahler mal 70.000.000 € aufgewendet hatten.
ZVO-Direktor Suhren hatte in seinem Bericht an die Verbandsversammlung ausdrücklich erwähnt, es werden kein Kaufpreis fließen. (Zitat: Klarzustellen ist, dass mit der Veräußerung von 49,9% der Geschäftsanteile an einen Privaten kein Veräußerungserlös entsteht, Bericht vom 17.06.2004, Seite 30, 2. Absatz)
Dem Ministerium erklärte Herr Suhren später, es sei ein Kaufpreis von 3,124 Mio€ geflossen (Schreiben vom 11.11.2004, Seite 2 Mitte).
In den aktuellen Stellungnahmen erklärt Herr Suhren sogar, NAD habe 4,1 Mio€ für seinen Geschäftsanteil bezahlt. Leider konnte das das eiligst herbeigerufene Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO in der Verbandsversammlung vom 15.12.2011 nicht bestätigen.
Warum beschäftigt die bestverdienende ZVO Entsorgung GmbH (2,7 Mio€ Gewinn in 2011) Leiharbeiter, obwohl Herr Suhren sich noch kurz zuvor in den LN als Arbeitgeber feiern ließ?
Warum bezahlt der ZVO private Prozesskosten von Herrn Suhren? In der Verbandsversammlung vom 22.06.2012 verstieg sich Herr Suhren zu der Behauptung, der Hauptausschuss habe ihn insoweit beauftragt. Wo ist das entsprechende Protokoll der Hauptausschusssitzung? Warum kommt kein Aufschrei aus den Reihen des Kreistages?
Tja, Herr Winter, Herr Suhren. Unter den gegebenen Umständen kann man natürlich in der Presse den offenen Dialog ausrufen und größtmögliche Transparenz verkünden, nur tun müsste man es auch. Da ist es schon einfacher, die Personen zu diskreditieren und die Antworten schuldig zu bleiben.
Es gibt einen ganz einfachen Ansatz: die Wahrheit auf den Tisch und mit Fakten belegen – und Sie wären alle Müllrebellen auf einmal los, jedenfalls wenn das stimmt, was der ZVO behauptet.
Solange der ZVO aber so mit den Bürgern und deren Auskunftsrechten umgeht, solange werden wir nachbohren und die Öffentlichkeit suchen – und finden. Das Auskunftsverhalten des ZVO legt den Schluss nahe, dass da ein ganz dicker Hund begraben liegt.
Es ist vor allem die Politik des Kreises gefordert, diesem unwürdigen Treiben des ZVO ein Ende zu setzen. Und liebe Kreistagsmitglieder: wenn Ihnen unsere Fragen nicht gefallen, dann stellen Sie eigene! Aber schweigen Sie nicht.
So ging der Text des Sesamstraßenliedes übrigens weiter:
Tausend tolle Sachen, die gibt es überall zu sehen, manchmal muss man fragen, um sie zu verstehn.
Müllrebellen Ostholstein e.V.