Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Dr. Robert Habeck will die Errichtung von Windparks im Norden vorantreiben und dafür die Ausweisung von Windeignungsgebieten beschleunigen. Ziel sei es, möglichst Anfang 2013 die ersten Windkraftanlagen auf den neuen Eignungsflächen zu genehmigen, sagte der Minister heute (3.Juli 2012).
In einem heute verschickten Schreiben machte Habeck deutlich, dass die Gemeinden bereits jetzt ihre Planungen auf den sie betreffenden Eignungsflächen in die Hand nehmen können. Sie müssten nicht erst abwarten, bis die erweiterten Windeignungsgebiete vom Kabinett beschlossen sind. „Die Kommunen können jetzt schon ihre Planungen konkretisieren und so frühzeitig wichtige Voraussetzungen für neue Windparks schaffen „, betonte Habeck. Das betrifft etwa Vorbereitungen für den Flächennutzungsplan und die Bauleitplanung. Allerdings geschehe das auf eigenes Risiko. „Wenn alle mitziehen, können wir mit diesem kleinen Schritt eine Menge erreichen“, sagte der Minister.
Die Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Erweiterung der Windeignungsflächen ist derzeit im Anhörungsverfahren, anschließend muss das Kabinett entscheiden.
Windparkbetreiber können außerdem die Genehmigung der Windkraftanlagen beim Landesamt für ländliche Räume (LLUR) schon vor der formalen Ausweisung im Amtsblatt beantragen, falls die Gemeinden die planungsrechtlichen Voraussetzungen weitgehend geschaffen haben. Vor dem Kabinettsbeschluss geschieht dies auf eigenes Risiko, nach dem Kabinettsbeschluss sollte die notwendige Rechtssicherheit gegeben sein.
Habeck appellierte an die Träger öffentlicher Belange, die bei den Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind (z.B. Baubehörden, Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden, Bundeswehr), sich auf die zu erwartende große Zahl von Genehmigungsanträgen einzustellen und damit einen Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende zu leisten.
Die Landesregierung wird beim LLUR die organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen, um die Anträge möglichst zügig zu bearbeiten und möglichst rasch Genehmigungen zu erteilen.
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