Mannheim/Berlin (pts/08.06.2012/11:00) Nach dem Tod eines Beamten steht seinem Lebenspartner, der mit ihm in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am 3. April 2012 (AZ: 4 S 1773/09) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Damit ist das Land Baden-Württemberg zur Gewährung von Witwergeld verpflichtet.