Berlin/Villingen – Die Deutsche Telekom http://telekom.de hat Anfragen und von Verbrauchern abgelehnte Angebote in schriftliche Auftragsbestätigungen umgewandelt. Dies ist auf Widerstand vonseiten der Kunden gestoßen und landete vor Gericht. Zwei Urteile haben diese Vorgehensweise nun verboten. „Für die Betroffenen sind solch irreführende Schreiben stets enorm ärgerlich und sorgen für Unmut“, schildert Florian Mair, Vorsitzender des Online-Verbraucherschutzes http://online-verbraucherschutz.org , seine Erfahrung gegenüber pressetext.