Baton Rouge – Als erster Bundesstaat verpflichtet Louisiana Sexualstraftäter ab 1. August, sich in ihren Profilen auf sozialen Netzwerken eindeutig zu erkennen zu geben. Neben dem Eingeständnis ein Sexualstraftäter zu sein, sollen die Seiten bei Facebook und Co künftig auch Art und Ort des begangenen Verbrechens sowie eine Beschreibung der Person und eine aktuelle Wohnadresse beinhalten. Zwar verbieten einige soziale Medien Sexualstraftätern den Zugang von Vornherein in ihren Nutzungsbedingungen, der Gesetzgeber traut den Kontrollen aber offenbar nicht. Die verantwortlichen republikanischen Politiker hoffen, dass andere Staaten bald ähnliche Gesetze einführen.
Digitale Neuauflage
Dass Sexualstraftäter sich registrieren und teilweise sogar öffentlich deklarieren müssen, ist in vielen US-Bundesstaaten gängige Praxis. „Durch öffentliches Anschlagen von Straftaten wird den Tätern der Rest ihres Lebens verunmöglicht. Auch eine Gefährdung des leiblichen Wohlergehens kann die Folge sein. Das Argument von Befürwortern ist, dass Wiederholungstäter so dauerhaft in Schach gehalten werden“, sagt Phillipp Kramer von der Hamburger Datenschutzgesellschaft http://hamdg.de gegenüber pressetext. Auch in Louisiana mussten Triebtäter die Nachbarschaft über ihre Taten informieren.
Jetzt wurde diese Praxis auf die virtuelle Welt ausgedehnt. In einigen US-Bundesstaaten gab es schon Versuche, Sexualstraftätern den Zugang zu sozialen Netzwerken komplett zu verbieten. „Ein Land kann gesetzliche Vorschriften einführen, um die Gesellschaft stärker zu schützen. Je mehr Fälle in den Medien sind, desto stärker wird der Druck. Ein Zwangs-Outing von Sexualstraftätern auf sozialen Netzwerken wäre in Deutschland wohl nicht möglich. Verfassung und Persönlichkeitsrechte verhindern eine Brandmarkung, von der sich der Betroffene praktisch nicht mehr erholen kann“, so Kramer.
Weitere Maßnahmen
Die sozialen Netzwerke sind sich bewusst darüber, dass ihre Angebote missbraucht werden können. Facebook und MySpace verbietet Sexualstraftätern deshalb die Mitgliedschaft. Beim Marktführer steht dieses Verbot allerdings gleich neben den Klauseln, die Mehrfach-Accounts und Unter-13-Jährigen den Zugang versperren sollen. „Dass Facebook Sexualstraftätern den Zugriff verwehrt, ist aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs des Angebots legitim. Allerdings wäre zu klären, ob ein Facebook-Account aufgrund der Monopolstellung des Anbieters nicht zu den Grundleistungen zählt. Ein Konto etwa darf niemandem vorenthalten werden“, erklärt Kramer.
Die Betreiber der Netzwerke arbeiten auch häufig mit den Behörden zusammen, um Missbrauch ihrer Angebote zu verhindern. Trotzdem plant Louisiana bereits den nächsten Schritt, nämlich ein Social-Media-Verbot für Triebtäter. Allerdings sehen Kritiker hier einen Verstoß gegen die Grundrechte. Sexualverbrecher, die sich weigern, sich in sozialen Netzwerken kenntlich zu machen, riskieren zwei bis zehn Jahre Haft inklusive Strafarbeit und eine Geldstrafe von 1.000 Dollar. Beim zweiten Verstoß drohen bereits 20 Jahre und 3.000 Dollar.
„Beim Schutz der Persönlichkeitsrechte im Netz besteht Aufholbedarf. Momentan geht die Gesellschaft hier intuitiv vor. Auf EU-Ebene gibt es zwar Ansätze für eine Regelung des Datenschutzes, aber die Beteiligten wissen nicht, wohin die Entwicklung noch führen wird“, sagt Kramer.
pressetext.redaktionAnsprechpartner: Markus Keßler
Pranger: früher real, heute virtuell (Foto: pixelio.de, Richard Scharpenberg)