Berlin, 19.06.2012 – Morgen wird das Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz prüfen (§ 3 Abs. 2 AsylbLG). „Die seit 1993 geltenden Summen gewährleisten kein menschenwürdiges Leben“, sagt Katharina Spieß, die Amnesty in der Verhandlung vertreten wird. Amnesty International hatte eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und erhält morgen die Gelegenheit, diese mündlich zu erläutern.
Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro für ihren Lebensunterhalt. Familienangehörige erhalten 199, Kinder unter sieben Jahren sogar nur 133 Euro. Zum Teil müssen die Betroffenen über Jahre hinweg von diesen Leistungen leben. Seit 1993 wurden diese Leistungen nicht erhöht.
„Deutschland verstößt mit dieser Regelung gegen den UNO-Sozialpakt“, so Spieß. „Darüber hinaus verletzt es international garantierte Kinderrechte. In Deutschland leben über 24.000 Kinder und Jugendliche von Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen damit über 30 Prozent weniger als Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Das verstößt gegen die Kinderrechtskonvention.“
„In einigen Bundesländern bekommen Asylsuchende über Jahre hinweg einen Großteil der Leistungen zudem in Form von Lebensmittelpaketen oder Wertgutscheinen. Diese Praxis verschärft die Situation der Betroffenen noch“, ergänzt Spieß.
AMNESTY INTERNATIONAL