Kiel: Bilanz des ersten Wochenendes der Kieler Woche

Kiel (ots) – Das erste Wochenende der 130. Kieler Woche bescherte der Polizei wie auch in den Vorjahren eine hohe Einsatzbelastung und somit eine Menge Arbeit. Insgesamt rückten die Beamten von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag zu 540 Einsätzen aus, davon haben 105 Einsätze einen direkten Bezug zur Kieler Woche.

 

Die Mehrzahl der rund 350.000 Besucher feierte bei wechselhaftem Wetter friedlich, trotzdem kam es im Zeitraum von Freitagnachmittag bis Sonntagvormittag zu 25 Körperverletzungen, davon 9 gefährliche. Im vergangenen Jahr gab es im gleichen Zeitraum bereits 41Körperverletzungsdelikte. Raubtaten wurden bislang nicht angezeigt.

 

Die offizielle Eröffnung mit dem traditionellen Glasen auf dem Rathausplatz verfolgten Samstagabend rund 10.000 Besucher in friedlicher Atmosphäre. Ohne Zwischenfälle verlief auch der Besuch des Bundespräsidenten Joachim Gauck im Rahmen der Verleihung des Weltwirtschaftlichen Preises am Sonntag.

Die Einsatzleitlinie des Leiters der Polizeidirektion, Leitender Kriminaldirektor Thomas Bauchrowitz, sieht auch in diesem Jahr ein konsequentes Vorgehen gegen alle Personen vor, die den friedlichen und maritimen Charakter des größten Volksfestes im Norden stören.

Dazu gehört unter anderem, dass das Konzept zur Bekämpfung der Rohheitsdelikte fortgeführt und die Einsatzlage tagesaktuell neu thematisiert wird.

Bereits im Vorfeld der Kieler Woche erhielten acht Männer und zwei Frauen im Alter von 17 bis 29 Jahren ein Aufenthaltsverbot für den Veranstaltungsraum und für den gesamten Zeitraum der Kieler Woche.

Alle zehn sind bereits während der vergangenen Kieler Woche beziehungsweise im Zeitraum danach mehrfach durch Gewaltdelikte auffällig geworden. Diese Liste wird während der Dauer der Veranstaltung laufend fortgeführt, so dass aggressive Personen zunächst Platzverweise bis zum kommenden Morgen erhalten.

An diesem Wochenende sprach die Polizei 29 Platzverweise gegen aggressive Störer aus, vier Personen verbrachten wegen Nichtbeachtung des Platzverweises und fortdauerndem störenden Verhalten die Nacht im Polizeigewahrsam.

Gegenüber einem 20-Jährigen wurde Samstagabend ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, da er sowohl Freitag als auch Samstag wegen aggressivem Verhalten auffiel.

In 15 Fällen kümmerte sich die Polizei um übermäßig alkoholisierte Erwachsene, Eine Person musste zur Ausnüchterung die Nacht im Polizeigewahrsam verbringen, da keine Angehörigen erreicht werden konnten.

Die Polizei ist mit insgesamt vier mobilen Wachen an zentralen Orten direkt vor Ort ansprechbar. Auf dem Düsternbrooker Weg befinden sich in Höhe der Reventlouwiese und in Höhe des Restaurants „Seeburg“ zwei mobile Wachen. Weitere Wachen befinden sich auf dem Bahnhofsvorplatz und an der Halle 400. Alle Wachen sind täglich ab 17 Uhr bis zum Veranstaltungsende besetzt. Darüber hinaus sind zahlreiche Polizisten, zum Teil in Gruppenstärke, ständig auf dem gesamten Gelände präsent, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.

Damit Polizei und Rettungskräfte bei ihren Einsätzen schnellstmöglich ihren jeweiligen Einsatzort erreichen, ist der Bereich wie auch in den vergangenen Jahren in Sektoren von A1 (Kiellinie) bis F9 (Hörngelände) aufgeteilt. Diese Schilder sind für jeden Besucher gut sichtbar. Standbetreiber müssen ihren genauen Standort ebenfalls mit einer Buchstaben-/ Zahlenkombination kennzeichnen, so dass Anrufer der Polizei möglichst genau mitteilen können, wo sie sich befinden, um so schnell Hilfe zu erhalten.

Zum mittlerweile zehnten Mal finden in diesem Jahr gemeinsame Jugendschutzstreifen von Stadt und Polizei statt. Ziel der Streifen ist es, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren von Alkoholkonsum zu schützen. Neben der präventiven Aufklärungsarbeit stellen die Streifen bei Kindern und Jugendlichen unter anderem Alkohol sicher und suchen Verkaufsstände auf, wo widerrechtlich Alkohol an Minderjährige verkauft wird. An diesem Wochenende wurden zahlreiche Kinder und Jugendliche von den Streifen kontrolliert, besondere Vorkommnisse gab es hierbei nicht.

Die erwarteten Besucherströme an der Hörnbrücke werden auch in diesem Jahr durch ein privates Sicherheitsunternehmen geregelt. Im Bedarfsfall erfolgt in diesem Bereich in Absprache mit der Polizei die bewährte Einbahnstraßenregelung für Fußgänger. Auf der Kaistraße wird täglich von 15 Uhr bis Veranstaltungsende eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingeführt. Bei erhöhten Aufkommen von Fußgängern kann die Polizei die Kaistraße lageabhängig zeitweise komplett für den motorisierten Verkehr sperren.

Polizeidirektion Kiel