Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Brunsbüttel

BRUNSBÜTTEL/KIEL. In dem seit Juli 2007 abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel wurden im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an den Dachklappen des Maschinenhauses Funktionsstörungen festgestellt. An drei elektronischen Baugruppen hat jeweils ein Relais nicht ordnungsgemäß umgeschaltet. Die Dachklappenüberwachung des Maschinenhauses hat im Leistungsbetrieb die Aufgabe, bei einem Druckaufbau im Maschinenhaus auf Grund einer Leckage oder Rohrbruches ein Öffnen der Dachklappen zu signalisieren, den Reaktor abzuschalten und die Dampfzufuhr abzusperren.

 

Im derzeitigen Betriebszustand der Anlage ist die Funktion der Dachklappenüberwachung aus sicherheitstechnischer Sicht von untergeordneter Bedeutung, da ein Öffnen der Dachklappen über einen Druckaufbau im Maschinenhaus grundsätzlich nur während des Leistungsbetriebes eintreten kann. Da es sich um einen Funktionsausfall mit Hinweis auf systematische Ursache handelt, ist dieses Ereignis meldepflichtig.

 

Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das entsprechende Meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ fristgerecht gemeldet. Die Aufsichtsbehörde hat zur weiteren Klärung und Bewertung des Meldepflichtigen Ereignisses externe Sachverständige hinzugezogen.

Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat das Kernkraftwerk Brunsbüttel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und befindet sich weiterhin im Stillstandsbetrieb.

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