Kiel: Der Landesrechnungshof bestätigt die Haushaltspolitik der Landesregierung und fordert den Weg konsequent fortzusetzen.
„Das größte Problem unseres Landes ist die Verschuldung mit aktuell 27 Mrd. Euro“, sagte Finanzminister Rainer Wiegard. Dies hob auch der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2012 besonders hervor. Die Verschuldung Schleswig-Holsteins am Kapitalmarkt betrage einschließlich der anteiligen Bundesschulden sogar etwa 75 Milliarden Euro. Das entspräche fast dem Brutto-Inlandsprodukt des Landes im vorigen Jahr. „Bei knapp 100 Prozent Verschuldung zum BIP gibt es keinen Grund, sich jetzt neue Spendierhosen anzuziehen. An diesem Punkt war Griechenland vor etwa sechs Jahren. Wir sind davon also nicht sehr weit weg. Deshalb müssen wir konsequent unseren Konsolidierungskurs fortsetzen. Dies gebieten auch die neuen Regelungen des Fiskalpakts.“
Herr Wiegard betonte ergänzend: „Bei vernünftiger Politik können wir unsere laufenden Ausgaben mit unseren regelmäßigen Einnahmen decken. Nur für Zinszahlungen auf den geerbten Schuldenberg mussten wir im vergangenen Jahr noch neue Schulden machen. 550 Millionen neue Schulden bei 940 Millionen Zinsen für alte Schulden. Das zeigt: die Konsolidierungspolitik der Landesregierung ist erfolgreich“, erklärte der Finanzminister. Hierauf wies auch der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen hin.
Nur dreimal seit 1990 habe das Land überhaupt einen Überschuss im operativen Ergebnis ausgewiesen: 2007 und 2008 vor der Wirtschaftskrise und 2011 nach überstandener Wirtschaftskrise. In keinem einzigen Jahr seit 1990 bis 2005 sei dies gelungen. „Aber diese positiven Entwicklungen unserer Konsolidierungspolitik sind nicht irgendwie über uns gekommen – ebenso wie die Schuldenpolitik der letzten beiden Jahrzehnte den Regierungen nicht von außen aufgezwungen wurde“, sagte Wiegard. Beides sei bewirkt worden, beide seien das Ergebnis von allerdings sehr unterschiedlicher Politik.
Zu einzelnen Kritikpunkten des Landesrechnungshofes nehmen die Fachministerien wie folgt Stellung:
Nr. 12 – Unterrichtsausfall an Gymnasien
„Die Berechnungen des Landesrechnungshofes zum Unterrichtsausfall an Gymnasien geben ein Zerrbild wieder. Das Ergebnis – 9,66 Prozent – ist falsch“, sagte Bildungsminister Klug. Zusätzlich von Lehrkräften erbrachte Unterrichtsleistungen – zum Beispiel bei Exkursionen und im Rahmen des „Lernens am anderen Ort“ – würden nicht berücksichtigt, der Landesrechnungshof operiere mit einer nicht ausreichenden Berechnungsgrundlage. „Der Landesrechnungshof erweist den Schülerinnen und Schülern einen Bärendienst: Er untergräbt die Bereitschaft von Lehrkräften, zusätzliche Unterrichtsleistungen zu erbringen“, sagte der Minister.
Klug wies zudem darauf hin, dass die Landesregierung gerade erst den Vertretungsfonds für Lehrkräfte von ca. 12 auf 24 Millionen Euro jährlich erheblich erhöht habe, um dem Unterrichtsausfall effektiver und schneller begegnen zu können. „In Zeiten einer so angespannten Haushaltslage ist das keine Selbstverständlichkeit“, sagte der Bildungsminister.
Nr. 13: – Gymnasium G8/G9
„Der Landesrechnungshof kann nicht belegen, dass der Parallelbetrieb von G8 und G9 unwirtschaftlich ist“, sagte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug. Die entsprechende Analyse des Landesrechnungshofes zum acht- und neunjährigen gymnasialen Bildungsgang (G8/G9) sei „zu modellhaft“ und gehe an der Realität der Schulen vorbei.
Der Landesrechnungshof widerspreche sich im Übrigen selbst, wenn er einerseits weitreichende Konsequenzen aus seiner Analyse fordere, gleichzeitig aber Ruhe an den Schulen. „G8 und G9 erhalten gleich viele Lehrerwochenstunden: 176 in der Sekundarstufe I, 97 in der Sekundarstufe II. Beide erfordern dieselben Ressourcen“, sagte Klug. Es sei schlicht falsch, wenn der Landesrechnungshof sage, die Verkürzung von G9 auf G8 sei grundsätzlich mit Einsparungen bei den Schulträgerkosten verbunden. „G8 wurde nicht eingeführt um Kosten zu sparen“, sagte der Minister. Bei der Einführung des achtjährigen Bildungsweges hätten die Schulträger seinerzeit vielmehr sogar Mehrkosten durch Nachmittags-Unterricht befürchtet. Die Bezugsgröße für die Betriebskostenberechnungen seien nicht die Jahre, die eine Schülerin/ein Schüler das Gymnasium besuche, sondern die Aufwendungen für Personal- und Sachmittel für den Schulbetrieb.
„Wenn der Landesrechnungshof mit Blick auf G9 an schleswig-holsteinischen Gymnasien von einer Insellösung spricht, die es in keinem anderen Bundesland gebe, irrt er gewaltig“, sagte der Bildungsminister. In Nordrhein-Westfalen böten seit dem Schuljahr 2011/12 14 Gymnasien im Rahmen eines Schulversuches G9 an, drei davon G8 und G9 parallel. In Baden-Württemberg befürworteten nach Angaben des Philologenverbandes 152 von 282 Schulen G9 oder planten sogar bereits die Wiedereinführung. Im Übrigen werde es dort ab dem Schuljahr 2012/13 einen Schulversuch mit Parallelangebot an 44 Gymnasien geben. „Beide Länder lehnen sich in der Ausgestaltung an Schleswig-Holstein an“, betonte Klug.
Nr. 16 – Zuwendungen für Investitionen der integrierten ländlichen Entwicklung:
„Der Landesrechnungshof hat eine insgesamt ordnungsgemäße Abwicklung der Fördermaßnahmen im ländlichen Raum bestätigt, darüber freue ich mich sehr“, sagte Ministerin Dr. Juliane Rumpf. Eine weitere Verbesserung der Projektsteuerung durch die Kommunen sei auch im Sinne des Ministeriums. Die Anregung des Landesrechnungshofes zu einer stärkeren räumlichen und inhaltlichen Fokussierung der Förderung werde vom Ministerium allerdings nicht geteilt. Gerade die thematische Bandbreite der geförderten Objekte sei eine Stärke des Förderprogramms. Hiermit lasse sich den unterschiedlichen Bedarfen der verschieden strukturierten ländlichen Räume am besten Rechnung tragen. Besonders am Beispiel des ländlichen Tourismus werde deutlich, dass ein vielfältiges Angebotsspektrum gerade auch über Gemeindegrenzen hinaus zur Stärkung der ländlichen Wirtschaft beitragen könne.
Walter Lohse | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel