Blumenmeer in Norwegen: Breivik vor Gericht (Foto: pixelio.de, Wieland Müller)

Breivik-Fall zeigt Irrtum gegenüber Geisteskrankheit – Experten betonen: Straftäter muss nicht unbedingt verrückt sein

London – Furchtbare Verbrechen wie die von Anders Breivik machen laut Simon Wessely vom King’s College London http://kcl.ac.uk jene falschen Vorstellungen sichtbar, die bisher in der Öffentlichkeit über Geisteskrankheiten gelten. Dass Straftäter wie diese häufig als verrückt abgetan werden, um die Taten zu erklären, greift dem Experten nach zu kurz. Wessely nach legt die Art und Weise, wie Breivik seine Verbrechen durchgeführt hat, einen anderen Schluss nahe. Auch die Vorstellung sei falsch, dass eine psychiatrische Diagnose dabei helfen könnte, einer Bestrafung zu entgehen.Blumenmeer in Norwegen: Breivik vor Gericht (Foto: pixelio.de, Wieland Müller)

Keine Schizophrenie

 

Der Wissenschaftler schreibt in The Lancet http://thelancet.com , dass in Großbritannien eine Geisteskrankheit als Strategie der Verteidigung dazu führen könnte, dass der Straftäter mehr Zeit hinter Gittern verbringt und nicht weniger. „Das forensische Psychiatriesystem ist keine nachgiebige oder populäre Option“ (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20120420004 ).

Der Fall Breivik mache auch ein anderes Missverständnis sichtbar, nämlich dass furchtbare Verbrechen gleichbedeutend mit einer Geisteskrankheit seien. „Sollte eine Schizophrenie zur Erklärung der Taten von Breivik herangezogen werden, müssten sie das Ergebnis von Wahnvorstellungen sein. Die akribische Planung der Angriffe stehe aber in direktem Gegensatz zur Desorganisation bei einer Schizophrenie.“

Schwere Entscheidung

Breivik steht derzeit in Norwegen vor Gericht. Der 33-Jährige gibt zu, im vergangenen Jahr 77 Menschen getötet zu haben. Er streitet jedoch jede strafrechtliche Verantwortlichkeit ab. Zwei Untersuchungen seines Geisteszustandes sind zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Das Urteil des Gerichts wird darüber entscheiden, ob Breivik ins Gefängnis kommt oder in psychiatrische Behandlung. Breivik selbst will entweder freigesprochen oder hingerichtet werden.

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Michaela Monschein
Blumenmeer in Norwegen: Breivik vor Gericht (Foto: pixelio.de, Wieland Müller)