Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat heute die Beschwerde der Hansestadt Lübeck gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die von den Neonazis angemeldete Versammlung am 31. März 2012 – zusätzlich zu den vom Verwaltungsgericht angeordneten Auflagen – folgende Wegstrecke einzuhalten hat: Hauptbahnhof/Hinterausgang – Steinrader Weg Höhe Hausnummer 26 (Zwischenkundgebung) – Hauptbahnhof/Hinterausgang (Abschlusskundgebung).
Damit hat die Hansestadt Lübeck die Kundgebung der Neonazis zwar nicht verhindern können. Sie konnte hingegen ihren Hilfsantrag durchsetzen, mit dem die beantragte Demonstrationsstrecke drastisch verkürzt wurde.
Innensenator Bernd Möller erläutert, dass alle anderen Veranstaltungen – siehe weitere Pressemitteilung – weitgehend wie angemeldet durchgeführt werden können, jedoch ohne Nutzung des Steinrader Wegs.
Presseamt Lübeck