Eutin. Über Ostern und am 1. Mai gelten wieder eingeschränkte Öff-nungszeiten für Verkaufsstellen. Wie der Kreis Ostholstein heute (26. März) mitteilte, dürfen nach der sogenannten Bäderregelung Verkaufs-stellen am Karfreitag gar nicht und am Ostersonntag nur in der Zeit von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet sein. Am 1. Mai sei der Verkauf nur zulässig, wenn der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitneh-mer persönlich durchführt.
Mit der Bäderverordnung vom 18.11.2008 hatte das Wirtschaftsministe-rium eine für die Jahre 2008 bis 2013 befristete Ausnahmeregelung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen erlassen. Danach dürfen vom 15. Dezember bis 31. Oktober in der Zeit von 11 bis 19 Uhr Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Ver-brauchs in bestimmten Bäder, Kur- und Erholungsorten geöffnet sein. Diese Regelung gilt auch für das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen. Die Rege-lungen der Bäderverordnung und des Ladenöffnungszeitengesetzes fin-den sich auch unter www.kreis-oh.de.
OSTHOLSTEIN-DIENST