Sozialminister Garg: Pflegepolitik stärkt Pflegeberuf und Pflegeangebote im Land

KIEL. Anlässlich der heutigen (22.3.) Landtagsbefassung mit dem Bericht der Landesregierung zu den pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:

„Unsere Pflegpolitik hat drei mit einander eng verknüpfte Dimensionen…

1. Die Menschen in ihren Informations- und Beratungsmöglichkeiten zu stärken,
2. Unterstützungsstrukturen hin zu mehr ambulanter Hilfestellung umzusteuern und
3. den Pflegeberuf zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Auf diesem Weg sind wir nicht am Ziel – aber wir sind in den letzten 2 ½ Jahren deutlich vorangekommen und werden diesen Weg mit Kontinuität fortsetzen.

Mit dem vorliegenden Bericht legt die Landesregierung dar,

– wie viele Menschen mit Pflegebedarf heute und absehbar zukünftig in Schleswig-Holstein leben,
– unter welchen Rahmenbedingungen – im eigenen Zuhause oder in Einrichtungen – sie leben,
– was zu tun ist, damit mehr pflegebedürftige Menschen selbstbestimmt leben können und
– als Dreh- und Angelpunkt aller politischen Bemühungen: was wir tun, damit es zukünftig genügend Menschen gibt, die Pflegebedürftige unterstützen und begleiten.

Als aktuellste Zahlen für SH weist die Pflegestatistik für 2009 rd. 79.500 Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung aus. Davon werden knapp 40% stationär versorgt. 17.000 – gut 21% – werden von ambulanten Diensten versorgt.

Ziel der Landesregierung ist es, den bundesweit höchsten Stand an stationärer Versorgung perspektivisch zu reduzieren. Es geht um die die Stärkung der häuslichen Pflege und der ambulanten Pflege – und damit um die Stärkung der Wohnform, die den Wünschen von Pflegebedürftigen am meisten entspricht. Wir arbeiten dabei in vielfältiger Weise mit den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, den Verbänden der Träger von Pflegeeinrichtungen, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesseniorenrat zusammen. Um ein ganz aktuelles Beispiel zu bringen:

Anfang April tritt die neue Richtlinie für Prüfungen von Pflegeeinrichtungen in Kraft. Mit ihr haben wir den Rahmen für externe Prüfungen in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe gestrafft. Im Kern geht es um Bürokratievermeidung und den Wegfall von überflüssiger Über-Dokumentation. Das heißt aber nicht: Verlust an Qualitätsmanagement, sondern Pflegedokumentation in einem sinnvollen Rahmen. Wir wollen, dass Pflegefachkräfte mehr Zeit für die Menschen statt für Formulare verwenden.

Die Landesregierung hat eine Menge getan, um die Strukturen in der Pflege weiterzuentwickeln:

1. Mit „Wege zur Pflege“ (www.pflege.schleswig-holstein.de) haben wir ein bundesweit beachtetes Informationsportal für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen entwickelt. Allgemeinverständlich präsentierte lebensnahe Beispiele und Adressen von Ansprechpartnern überall im Land helfen dabei, „niedrigschwellige“ Informationen für alle leicht zugänglich zu machen.
2. Solche Informationen dürfen persönliche Beratung und Begleitung nicht ersetzen. Es ist gelungen, drei weitere Pflegestützpunkte zu etablieren. Die Landesregierung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Kassen, dies Angebot in allen Kreisen zu verwirklichen.

3. Ganz entscheidend ist die Verbesserung der Versorgungsstrukturen für demenzkranke Menschen. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam mit den Pflegekassen das Kompetenzzentrum Demenz auf den Weg bringen konnten, das landesweite Koordinierungs- und Beratungsaufgaben im Bereich Demenz bündelt.

Pflegepolitischer Dauerbrenner bleibt die Ausbildung in Pflegeberufen. Der doppelte demografische Trend, auf den wir eine Antwort finden müssen, ist bekannt: mehr Menschen mit Pflegebedarf und gleichzeitig weniger junge Menschen die für ihre Pflege und Betreuung da sind. Nachwuchskräfte für die Pflege zu gewinnen, ist eine fundamentale Herausforderung für unsere Gesellschaft insgesamt. Dies, während junge Leute zunehmend in allen Branchen gesucht werden. Wesentliche Ziele sind deshalb die Verbesserung der Ausbildung – insbesondere für den Bereich Altenpflege – sowie die Verbesserung des Ansehens der Pflegeberufe.

Ein Beitrag zu mehr Attraktivität des Pflegeberufes ist die Anfang April in Kraft tretende Altenpflegehilfe-Ausbildungsverordnung für die einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe in Schleswig-Holstein. Wir schaffen erleichterte Zugänge für ungelernte und angelernte Kräfte zu einem qualifizierten Berufsabschluss in der Altenpflege. Dabei geht es um Arbeitskräfte mit langjähriger Berufserfahrung und hohem Praxisbezug in der Pflege. Absolventinnen und Absolventen sollen bei Vorliegen der Voraussetzungen in einer verkürzten Altenpflegeausbildung den Abschluss zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger erwerben und danach als Pflegefachkraft tätig werden können. Wir stärken das Ansehen des Pflegeberufs und etablieren eine Qualifizierungsstruktur, die Fachkräfte gewinnen und halten hilft.

Schon unsere bisherigen Anstrengungen mit der Bundesagentur für Arbeit und mit den Trägerverbänden haben Früchte getragen: Nicht nur haben wir die landesgeförderten schulischen Ausbildungsplätze noch einmal auf 1.200 Plätze gesteigert. Zudem konnte im vergangenen Jahr ein Rekordstand von 2.022 Auszubildenden in Altenpflege und Altenpflegehilfe erreicht werden. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund 8,5%. Gegenüber dem Jahr 2007 beträgt die Steigerung sogar 57%.Richtig ist allerdings, dass wir im Bundesrat hinsichtlich der Verlängerung der der Finanzierung der gesamten schulischen Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht das gewünschte Resultat erzielt haben. Trotz der bekanntermaßen extrem schwierigen Haushaltslage werden wir bis zur Neuausrichtung der Pflegeausbildungs-Finanzierung weiter Geld für die schulische Ausbildung in der Altenpflege in die Hand nehmen müssen. Wir müssen das gegenwärtig noch bestehende Bewerberpotenzial unbedingt nutzen: Wer bei uns ausgebildet und einen sicheren Berufsstart vorfindet, der geht uns nicht verloren, das muss Ziel sein!

Ziel: Wir brauchen die Zusammenführung der Ausbildungen und die Finanzierung auf einheitlicher Basis.

Das gilt auch für eine einheitliche und angemessene Ausbildungsvergütung. Die Eckpunkte für die entsprechende Gesetzesgrundlage sollen in Kürze kommen. Das begrüße ich sehr, auch wenn es bis zur tatsächlichen Umsetzung noch ein Weg ist.

Christian Kohl | Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein | 24143 Kiel