Verstärkte Kontrollen bei der Aufbewahrung von Waffen

Eutin. Waffenbesitzer können seit zwei Jahren ohne einen konkreten Verdacht von der Waffenbehörde kontrolliert werden. Sei dieser Zeit besteht zudem für alle Waffenbesitzer die Verpflichtung, einen Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung für Waffen und Munition zu erbringen.

Da viele Waffenbesitzer in Ostholstein ihrer gesetzlichen Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, hat die Waffenbehörde des Kreises 1.745 Personen in 2011 angeschrieben und auf ihre Verpflichtung hingewiesen. Und der Kreis werde weiter mit Nachdruck an die säumigen Waffenbesitzer herantreten und festgestellte Verstöße zukünftig noch konsequenter ahnden müssen, so die Waffenbehörde. Waffenbesitzer, die bisher noch keinen Nachweis über die Aufbewahrung vorgelegt haben, sollten dies daher umgehend nachholen.

 

Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition kann durch Belege, wie zum Beispiel Rechnungen, Produktbeschreibung oder Typenschild des Waffenschranks oder durch Fotos der Aufbewahrungsbehältnisse in geöffnetem Zustand erfolgen. Weitere Einzelheiten zur Waffenaufbewahrung und zu den Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse finden sich in einem Merkblatt für Waffenbesitzer auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de. Für Informationen stehen auch die Mitarbeiter der Waffenbehörde unter der Telefonnummer 04521 / 788-204 zur Verfügung.

Die Notwendigkeit für Kontrollen zeigen die Erfahrungen und belegen Zahlen: So wurden in 2011 bei insgesamt 236 Einzelpersonen sowie Schützenvereinen und -gilden die Sicherheitsstandards überprüft. Häufig mussten Nachbesserungen gefordert werden. Oftmals gingen Waffenbesitzer immer noch recht sorglos mit ihren Waffen um. Aufbewahrungsorte im Keller oder in Dachgeschossräumen, Bettkästen oder Holzschränken sind nach wie vor anzutreffen. Auch die gleichzeitige Überprüfung des Waffenbestandes birgt manche Überraschung: Wegen waffenrechtlicher Verstöße wurden in 2011 insgesamt 213 Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie 7 Strafanzeigen gefertigt. In 171 Fällen, in denen ein Waffenverbleib nicht aufgeklärt werden konnte, erfolgt eine polizeiliche Sachfahndung.

Durch die bisher vorgenommenen Kontrollen konnte der Waffenbestand in Ostholstein inzwischen um mehr als 15 Prozent reduziert werden.

Hintergrund: Die 2009 eingeführte Nachweispflicht hat der Gesetzgeber als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden eingeführt und als „Bringschuld“ gegenüber der Waffenbehörde auferlegt.

Als positiver Nebeneffekt ist festzustellen, dass viele Waffenbesitzer den zusätzlichen Aufwand scheuen und daher ihre Waffen verkaufen oder zur Vernichtung abgeben. In 2011 wurden insgesamt 453 Kurz- und Langwaffen dem Landeskriminalamt zur Vernichtung übersandt (insgesamt 1.474 seit 2009). Der Bestand an Kurz- und Langwaffen hat sich seit 2009 von 19.438 auf 16.475 reduziert. Auch die Zahl der Waffenbesitzer ist deutlich geringer geworden. Waren 2009 noch 6.197 registriert, so waren es zum Ende des letzten Jahres nur noch 5.555.

Kreis Ostholstein – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit