Kiel – Die Umstellung der Uhren von der Winterzeit auf die Sommerzeit in der Nacht von Samstag, den 24. März, auf Sonntag, den 25. März, birgt Gefahren für Mensch und Tier im ländlichen Straßenverkehr. Die spätere Morgendämmerung nach der Umstellung geht mit dem Wildwechsel und dem frühen Berufsverkehr einher. Um eine vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise in wildreichen Zonen bitten deshalb die Landespolizei und der Landesjagdverband die Fahrzeugführer auf allen Straßen des Landes.
Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, warnt vor dem Verhalten der Wildtiere: „Rehe sind besonders gefährdet, weil sie in beständiger Verhaltensweise von ihren nächtlichen Einständen auf Futtersuche auf Grünlandflächen, Raps- und Getreidefeldern gehen. Auch Reste von Streusalz an den Randstreifen können sie an die Straßen locken, weil es für Wildtiere eine hochwertige Nahrungsergänzung darstellt.“ Bei einem Wildwechsel kommt es häufig zu Unfällen. Für die Tiere enden diese meist tödlich, die Fahrzeuginsassen kommen oft mit dem Schrecken davon, einige werden leicht, wenige schwer verletzt, in Ausnahmefällen können diese Art Verkehrsunfälle für den Menschen tödlich verlaufen.
Die Landespolizei registrierte allein im vergangenen Jahr 11.816 Unfälle mit Wild. Die Polizei weist die Fahrzeugführer darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerhalb der Wildwechselzonen unbedingt einzuhalten sind, denn nur dadurch ist es möglich, bei einem Wildwechsel angemessen zu reagieren. Jürgen Börner, Sprecher des Landespolizeiamtes: „Sollte es tatsächlich zu einem Wildwechsel kommen, sollten die Autofahrer auf ihrer Fahrspur bleiben, um einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder ein Abrutschen in den Graben zu vermeiden. Lässt sich ein Unfall jedoch nicht verhindern, muss die Unfallstelle unverzüglich abgesichert werden.“ Das tote Tier sollte mit Schutzhandschuhen von der Straße an den Fahrbahnrand gelegt werden. Jeder Wildunfall ist meldepflichtig und der Polizei mitzuteilen. Sie entscheidet dann, wie weiter verfahren wird. Lebt das angefahrene Tier noch oder ist es gar verletzt geflüchtet, wird der zuständige Jäger gerufen. Er veranlasst dann die Nachsuche mit speziell ausgebildeten Jagdhunden, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen.
Jürgen Börner, Sprecher Landespolizeiamt Marcus Börner, Pressereferent Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein