Gesundheitsminister Garg fordert Tarifausgleichsklausel für Krankenhäuser

KIEL/BERLIN. Der Bundesrat wird am Freitag, 2. März 2012, über ein Gesetz beraten, das die Finanzierung der Krankenhäuser für Psychiatrie neu regeln wird. Ziel ist die Ablösung der bisherigen krankenhausindividuell vereinbarten Pflegesätze durch Tagespauschalen abhängig von Diagnose und Schwere der Erkrankung.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt eine Reihe von Änderungsanträgen zum Gesetz, damit sichergestellt wird, dass schleswig-holsteinische Krankenhäuser durch die Umstellung keine Einbußen bei der Vergütung hinnehmen müssen. In diesem Zusammenhang betonte Gesundheitsminister Dr. Garg: „Schleswig-Holsteinische Krankenhäuser haben keine Reserven mehr. Noch 2012 muss die finanzielle Situation der Krankenhäuser verbessert werden.“

Die laufenden Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten in den Bundesländern zeigen deutlich: Mittlerweile würde es den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern in jedem anderen Bundesland besser gehen.

Bei einer Einführung des Bundesbasisfallwertes als verbindliche Grundlage für das Fallpauschalensystem würde z. B. das Städtische Krankenhaus in Kiel pro Jahr rund 1,5 Mio. € mehr erlösen, bei den Imland-Kliniken des Kreises Rendsburg-Eckernförde wären es rund 1,7 Mio. €.

Gesundheitsminister Dr. Garg appelliert daher in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister: „Helfen Sie bei der Sicherstellung der stationären Versorgung und führen Sie als Sofortmaßnahme für 2012 eine Tarifausgleichsklausel ein“. Darüber hinaus sei die Einführung eines bundesweit geltenden Basisfallwertes dringend notwendig und müsse so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dominik Völk
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