BRÜSSEL. Schleswig-Holsteins Fischereiministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (28. Februar) in Brüssel Änderungen an den Entwürfen zur Reform der europäischen Fischereipolitik gefordert. Sie sprach dabei als alleinige Vertreterin des deutschen Bundesrats bei einer Interparlamentarischen Ausschusssitzung, an der Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen sowie der nationalen Parlamente teilnahmen.
Frau Rumpf begrüßte in ihrem Beitrag die Bestrebungen zum Abbau der Überkapazitäten in der Fischerei und die Einführung übertragbarer Fischereibefugnisse. Zugleich forderte sie eine bessere Unterstützung für die handwerkliche Küstenfischerei und in diesem Zusammenhang eine stärkere Berücksichtigung auch regionaler Gegebenheiten: „Ein ‚One-fits-all‘ kann es in Anbetracht der verschiedenen Meeresregionen und Fischereien nicht geben“, so Frau Rumpf.
Sie unterstrich, dass die handwerkliche Küstenfischerei mit ihren nachhaltig agierenden Familienbetrieben nicht vergleichbar sei mit Industrieflotten. Leider definierten die Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission die handwerkliche Fischerei zu eng, so dass viele Betriebe zukünftig möglicherweise falsch zugeordnet würden.
Die schrittweise Einführung des Rückwurfverbots bewertete Juliane Rumpf im Grundsatz positiv, jedoch solle dieses Verbot fischerei- statt artenbezogen umgesetzt werden, schlug sie vor: „Wie viel Rückwürfe anfallen und ob davon ein hoher Anteil überlebensfähig ist, wird in erster Linie von der Art die Fischerei bestimmt und weniger von der Fischart, die befischt wird“, argumentierte sie. Unverständnis äußerte sie, dass ausgerechnet das Mittelmeer vom Rückwurfverbot ausgenommen werden solle. Außerdem dürfe das Rückwurfverbot keinesfalls dazu führen, dass einzelnen Fischereien die Existenzgrundlage entzogen werde, forderte Frau Rumpf.
Verantwortlich für diesen Pressetext:Christian Seyfert
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