Der Bereich Steuern wird Ende März erneut eine Aktion zur Erfassung nicht zur Hundesteuer angemeldeter Hunde starten. Eine solche Aktion war bereits 1998/1999 sehr erfolgreich, konnte aber aus finanziellen Gründen nicht langfristig fortgeführt werden.
Feststellungen des Bereichs Steuern sowie der Polizei bzw. des Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck lassen den Schluss zu, dass die „Steuermoral“ in Bezug auf die Zahlung der Hundesteuer erheblich nachgelassen hat. Deshalb ist bei der Wiederbesetzung einer Stelle im Sachgebiet Steuern darauf geachtet worden, dass ein ausreichender Zeitanteil für regelmäßige Kontrollen zur Verfügung steht. Die neue Kollegin ist entsprechend geschult und durch einen Dienstausweis legitimiert.
Durch die Ankündigung der Aktion einen Monat vor Beginn wird säumigen Hundehaltern noch Gelegenheit gegeben, ihre Anmeldung(en) kurzfristig nachzuholen. Halter nicht angemeldeter Hunde, die anlässlich einer Kontrolle festgestellt werden, müssen neben einer rückwirkenden Steuerfestsetzung noch mit einem Bußgeld wegen begangener Ordnungswidrigkeit rechnen. Nach dem Kommunalabgabengesetz kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen.
Die Hundesteuer beträgt in Lübeck zurzeit jährlich 126 Euro für den ersten Hund. Für den zweiten sind 150 Euro und für jeden weiteren je 186 Euro zu zahlen. Die Hundesteuersatzung und das Anmeldeformular stehen auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck www.luebeck.de zur Verfügung. Hierzu ist unter der Schnellsuche das Stichwort „Hundesteuer“ einzugeben. +++
Presseamt Lübeck