Die Bild am Sonntag berichtet in ihrer Ausgabe vom 12.02.2012, das BKA habe im Rahmen der Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Daten eines sichergestellten Mobiltelefons bei dem Beschuldigen André E. gelöscht sowie die Datenauswertung nicht zu den Ermittlungsakten genommen und damit der Justiz vorenthalten. Es wird der Eindruck erweckt, Beweismittel seien gezielt vernichtet und unterdrückt worden.
Dieser Vorwurf ist absurd. Alle in der Berichterstattung der Bild am Sonntag vorgenommenen Mutmaßungen und getroffenen Schlussfolgerungen sind unzutreffend.
Richtig ist, dass dem BKA die ausgelesenen Handy-Daten weiterhin vollständig und unverändert für die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und des BKA zur Verfügung stehen. In Rahmen einer Amtshilfemaßnahme wurden die Daten durch die Bundespolizei aus dem Handy des Beschuldigten in Gegenwart einer BKA-Ermittlerin ausgelesen und anschließend dem BKA zur weiteren inhaltlich-kriminalistischen Auswertung übergeben. Hierbei handelt es sich um eine übliche Maßnahme der gegenseitigen Unterstützung zwischen verschiedenen polizeilichen Spezialdienststellen. Die mit der Untersuchung des sichergestellten Mobiltelefons betraute BKA-Mitarbeiterin war während des gesamten Ausleseprozesses bei der Bundespolizei anwesend, hat anschließend sowohl das Asservat als auch die ausgelesenen Daten persönlich übernommen und steht insofern als Zeugin der Maßnahme – auch für ein mögliches gerichtliches Verfahren – uneingeschränkt zur Verfügung.
Nach Übergabe der Daten an das BKA wurde die Bundespolizei um Löschung der dort noch als Kopie vorhandenen Daten gebeten, um in diesem sensiblen Ermittlungsverfahren die Datenbestände an einer Stelle zu konzentrieren. Für eine weitere Aufbewahrung sensibler Beweismittel bei der Bundespolizei gab es keinen Grund. Dies ist in völligem Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft erfolgt. Insofern ist auch der Vorwurf einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ und die Vermutung, Daten würden dem Generalbundesanwalt vorenthalten, nicht haltbar.
Auch die im Bericht der Bild am Sonntag getroffene Feststellung, die Auswertung der Daten sei nicht Gegenstand der Ermittlungsakte zu André E., bedarf einer Richtigstellung. Die Auswertung des Datenbestandes dauert noch an, folglich ist noch kein abschließender Auswertebericht erstellt und in die Ermittlungsakte aufgenommen worden. Auch dies erfolgt in Absprache mit der Bundesanwaltschaft. Die Handy-Sicherstellung ist in der Ermittlungsakte vermerkt. Von einer Beweismittelunterdrückung kann keine Rede sein.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Die Berichterstattung der Bild am Sonntag weise ich entschieden zurück. Das BKA schützt weder Neonazis, noch Informanten aus der rechten Szene. Das BKA hat Beweismittel weder unterdrückt, noch manipuliert, noch vernichtet. Für das BKA ist rechtsstaatliches Handeln oberstes Gebot.“
Bundeskriminalamt - Pressestelle