KIEL. „Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Etappensieg auf dem Weg zur Rettung der gerichtlichen Mediation.“ Mit diesen Worten hat Justizminister Emil Schmalfuß die heutige (10. Februar) Entscheidung des Bundesrates kommentiert, parteiübergreifend und mit überwältigender Mehrheit auf Vorschlag Schleswig-Holsteins im Mediationsgesetzgebungsverfahren den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel des Vermittlungsverfahrens wird es – wie ursprünglich vom Bundesjustizministerium und der Bundesregierung vorgeschlagen – sein, für die überaus erfolgreiche gerichtliche Mediation eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zu schaffen.
„Leider sind die ausgewogenen Vorschläge der Bundesregierung von dem überwiegend mit Rechtsanwälten besetzten Rechtsausschuss des Bundestages auf den Kopf gestellt worden“, erklärte Schmalfuß. „Selbstverständlich ist die außergerichtliche Mediation primär förderungswürdig, damit Streitigkeiten erst gar nicht zu den Gerichten kommen und so die Justiz und die Länderhaushalte entlastet werden. Es ist für die Förderung der Mediation insgesamt und damit für die Schaffung einer neuen Streitkultur aber für die Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte von herausragender Bedeutung, dass die gerichtliche Mediation neben der außergerichtlichen Mediation fortbesteht. Wenn Konflikte nämlich bereits bei Gericht anhängig sind, sollen sie auch dort schnell, effektiv und interessengerecht gelöst werden. Ich bin optimistisch, dass im Vermittlungsausschuss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen aller ein ausgewogene Ergebnis erzielt wird, wie es für ein Mediationsgesetz würdig ist“, so der Minister abschließend.
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