Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß

Seinen Alkoholkonsum hatte ein 24-jähriger Fahrzeugführer unterschätzt, als er doch gegen aller Vernunft am Morgen des 28.1. 2012 seinen PKW benutzte.

Der junge Mann war gegen 04.20 Uhr mit seinem VW-Golf in Rellingen auf der Kellerstraße in Richtung Gärtner Straße unterwegs. In Höhe der Haus-Nr.: 146 musste der Golffahrer eine Linkskurve durchfahren, kam aber auf den rechten Grünstreifen, um danach auf einen parkenden Kleintransporter Mercedes Sprinter aufzufahren. Anwohner hatten ein lautes Krachen gehört und umgehend die Polizei verständigt.

Bei der Unfallaufnahme wurde bei dem jungen Unfallfahrer Atemalkohol festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,50 Promille. Der junge Kraftfahrer muss nunmehr mit einer Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung rechnen, da er infolge des Alkohols nicht mehr in der Lange war seinen PKW sicher durch die Straßen Rellingens zu führen. Neben dem Führerscheinentzug für einen längeren Zeitraum muss der Unglücksfahrer auch für die entstandenen Kosten des Unfalles aufkommen. Beide Fahrzeuge wurden nicht unerheblich beschädigt. Ein Trost: Der 24-jährige wurde nicht verletzt.

 

Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle