GBA: Durchsuchungen bei vier mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“

Die Bundesanwaltschaft durchsucht seit heute Morgen auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in Sachsen die Wohnungen von vier mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Zudem werden zwei Geschäftslokale eines der Beschuldigten in Sachsen sowie drei weitere Wohnungen in Thüringen und Baden-Württemberg durchsucht.

Nach den bisherigen Ermittlungen setzte sich der „NSU“ aus den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. sowie der Beschuldigten Beate Z. zusammen. Die Gruppierung soll für die Mordserie an neun Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren Finanzbedarf zu decken (vgl. Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 13. November 2011).

Die von der heutigen Durchsuchung betroffenen Beschuldigten sind verdächtig, die terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB). Zwei der Beschuldigten sollen Uwe B., Uwe M. und der Beschuldigten Beate Z. bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem „NSU“ auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des „NSU“ in den Jahren 2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun.

An den Durchsuchungen sind neben Vertretern der Bundesanwaltschaft etwa 110 Polizeibeamte aus den Reihen des Bundeskriminalamts sowie aus Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg beteiligt. Ziel der Maßnahmen ist es, weitere Erkenntnisse über das Unterstützerumfeld der terroristischen Vereinigung und die Herkunft der Waffen des „NSU“ zu gewinnen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)