Sicherheitskonzept an Gerichten wird überprüft – Ziel müssen generelle Einlasskontrollen sein

KIEL. Justizminister Emil Schmalfuß hat die schleswig-holsteinischen Gerichte und Staatsanwaltschaften gebeten, am kommenden Montag (23. Januar) um 9.00 Uhr des in Dachau getöteten Staatsanwalts zu gedenken. „Ich denke, es wäre ein tiefes Zeichen der Verbundenheit, wenn die schleswig-holsteinische Justiz dem getöteten Staatsanwalt mit einer Schweigeminute gedenken würde. Da die Tat in einer öffentlichen Sitzung begangen worden ist, wäre auch eine Sitzungsunterbrechung nicht unangemessen“, so der Minister.

Das Justizministerium hatte nach der Tat von Dachau unverzüglich eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein eingeleitet. „Wir haben bereits 2004 ein umfangreiches Konzept mit Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften begonnen, das bis 2014 umgesetzt wird“, erklärte Justizminister Schmalfuß. „Dies beinhaltet insbesondere bauliche Maßnahmen zur Eingangskontrolle. Auch wenn aufgrund des Alters einiger Gebäude oder baulicher Besonderheiten nicht alle Maßnahmen überall umgesetzt werden können, muss das Ziel sein, dass in allen Gerichten generell und ständig Einlasskontrollen durchgeführt werden. Nach Auswertung der laufenden Überprüfung werde ich dies in enger Abstimmung mit den Direktorinnen und Direktoren, Präsidentinnen und Präsidenten umsetzen“, so Schmalfuß.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer
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