Gestern verurteilte das Landgericht Flensburg einen 42-jährigen schwedischen Staatsangehörigen irakischer Herkunft zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Schwede mindestens in vier Fällen, einer davon im Versuchsstadium, irakische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit von Griechenland nach Deutschland eingeschleust hat. Bereits am 19.05.2011 verurteilte das Landgericht Flensburg einen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Auf die Spur der Schleuserbande waren die Ermittler der Bundespolizei durch eine fehlgeschlagene Schleusung in Griechenland gekommen. Anfang 2010 stellte die griechische Küstenwache im Fährhafen von Igouminitsa (griechisches Festland) ein in Deutschland zugelassenes Wohnmobil fest, mit dem elf irakische Flüchtlinge mit der Fähre nach Italien und dann weiter nach Deutschland geschleust werden sollten. Der 29-jährige deutsche Fahrer und seine deutsche Beifahrerin wurden festgenommen und im Juli 2010 vom Oberlandesgericht in Korfu (Griechenland) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der gestern verurteilte Schwede konnte am 11.03.2011 aufgrund eines europäischen Haftbefehls durch Zielfahnder des BKA in Athen festgenommen werden. Am 08.04.2011 erfolgte die Auslieferung an Deutschland.
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt