Ein US-Gericht hat entschieden, dass Marketing-Firmen keine Massenklagen gegen Googles „parked domains“- und „errors“-Programme anstreben können. Eine Reihe von Unternehmen hatte 2008 Klagen eingereicht, weil Google die Werbung ihrer Kunden auf Seiten geschaltet hat, die normalerweise nur per Zufall besucht werden. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass die Marketingfirmen nur einzeln auf Schadenersatz klagen dürfen.
„Der Schaden für ein Unternehmen hält sich in Grenzen, solange die Seite, auf der Werbung geschaltet wird, keine imageschädlichen Inhalte beherbergt. Google-Kunden können außerdem einstellen, wo Werbung geschaltet werden soll“, sagt high.one-Marketing-Geschäftsführer Jürgen Vogl http://highone.at gegenüber pressetext.
Bewusste Täuschung
Google schaltet absichtlich Werbung auf Seiten, die normalerweise kaum besucht werden. Dazu zählen sogenannte geparkte Domains, die momentan nicht genutzt werden oder Seiten, die nur ab und zu durch Tippfehler aufgerufen werden. „Die Betreiber solcher Seiten sind auf Profit aus. Mithilfe von Googles AdSense können sie mit verirrten Surfern Geld verdienen. Das kann ihnen niemand verbieten. Das Geld, das Google mit solchen Programmen verdient, hat der Konzern nicht nötig“, so Vogl. Die Teilnahme an „parked domains“ und „errors“ ist optional. „Die Betreiber der Google-Konten müssen schauen, dass die Einstellungen passen. Google kann nicht alles kontrollieren“, sagt Vogl.
Die Marketing-Firmen in den USA haben Google verklagt, weil sie der Meinung sind, dass Werbeeinschaltungen auf Fehler-Seiten weniger Wert sind als auf hochwertigen Portalen. Außerdem bescheinigten sie ihren Kunden einen Image-Schaden. „Wer auf Google wirbt und die Einstellungen nicht kontrolliert, muss sich bewusst sein, dass die Reklame überall auftauchen kann. Da können viele Seiten dabei sein, mit denen ein Unternehmen nicht in Verbindung gebracht werden will“, erklärt Vogl.
Nur Einzelklagen
Der Suchmaschinen-Gigant hatte schon im vergangenen Jahr versucht, die Klage abweisen zu lassen. Als das misslang, konzentrierte sich Google auf die Verhinderung einer Massenklage. Das Gericht folgt der Argumentation von Google, dass die entstandenen Schäden jeweils individuell beurteilt und gegen eventuelle Gewinne aufgerechnet werden müssen. Die Gefahr einer Welle aus einzelnen Klagen ist relativ gering, da die möglichen Kosten astronomisch hoch sind.
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Google: keine Massenklagen (Foto: pixelio.de, Dieter Schütz)