Brüssel: Verbraucherfreundlichkeit ist Pflicht (Foto: pixelio.de/Rudolf Ortner)

EU lässt Verbaucherkredit-Webseiten überprüfen – Fehlende und ungenaue Angaben verwirren Konsumenten

EU-weit wurden über 500 Verbraucherkredit-Webseiten in den 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island auf ihre Verständlichkeit kontrolliert. Zudem haben nationale Aufsichtbehörden geprüft, ob die Seiten mit der kürzlich in den Mitgliedstaaten umgesetzten Verbraucherrichtlinien konform gehen.Brüssel: Verbraucherfreundlichkeit ist Pflicht (Foto: pixelio.de/Rudolf Ortner)

„Manchmal müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen, hinterher feststellen, dass dieser sie letzten Endes teurer zu stehen kommt, als ursprünglich erwartet. Verbraucherkredite sind nicht immer leicht zu verstehen“, meint der zuständige EU-Kommissar John Dalli.

 

Kommission bedient sich nationaler Aufsichtsbehörden

Die Werbung auf 258 der überprüften Webseiten enthielt nicht die gemäß der Verbraucherrichtlinie obligatorischen Angaben. 43 Prozent gaben keine klare Auskunft über die einzelnen Bestandteile der Gesamtkosten. Auf 116 Webseiten war die Darstellung der Kosten irreführend.

„Europäische Rechtsvorschriften sollen den Verbrauchern helfen, ihre Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen,“ so Dalli.

Kontrollverfahren Sweep soll helfen

Das von der EU geleitete, groß angelegte Kontrollverfahren „Sweep“ http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps_en.htm wird von den nationalen Aufsichtbehörden durchgeführt. Entsprechen die Websites nicht den Anforderungen, so nehmen die Behörden mit den Unternehmen Kontakt auf. Diese werden aufgefordert, umgehend Korrekturen vorzunehmen.

„In Zusammenarbeit mit dem Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und der Wettbewerbszentrale haben wir 26 Webseiten kontrolliert. 20 Seiten haben entsprechende Mängel aufgewiesen. Fehlende Angaben über den effektiven Jahreszins oder wer eigentlich hinter der Seite steht, waren die häufigsten Mängel. Unrealistische Zinsen waren auch keine Seltenheit“, erklärt Sven Gebauer, Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht http://bafin.de .

Geldstrafe oder Schließung

In Italien, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei und Schweden führten die Aufsichtbehörden eine tiefergehende Untersuchung von insgesamt 57 Websites durch. Die Probleme lagen hier vor allem im Bereich der vorvertraglichen Informationen und Vertragsklauseln.

In den kommenden Monaten wird versucht, die mangelhaften Seiten verbraucherfreundlich zu machen. Den Unternehmen drohen bei Nichtbefolgung Geldstrafen. Auch die Schließung der Webseiten ist möglich. „Wir haben die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft aufgefordert tätig zu werden und ihren Mitgliedern die Konsequenzen bewusst zu machen“, so Gebauer. Bis Herbst 2012 sind die nationalen Aufsichtsbehörden verpflichtet der Europäischen Kommission Bericht zu erstatten.

Aussender: pressetext.redaktion, Ansprechpartner: Jana Seywald
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