KIEL. Die Fremdenverkehrsorte in Schleswig-Holstein können die Kurabgabe künftig einfacher erheben und dabei Kosten sparen. Und auch die Gäste und Gastgeber werden entlastet. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor, den das Kabinett am Dienstag (10. Januar) in Kiel beschloss und der voraussichtlich Ende Januar erstmals im Landtag beraten wird. Er gibt den Kommunen ein Wahlrecht zwischen dem bisherigen Erhebungsverfahren und einer so genannten Gastgeber-Kurabgabe.
Beim Modell der Gastgeber-Kurabgabe ist nicht mehr jeder einzelne Gast, sondern die Gastgeber sind abgabepflichtig. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Zahl der Übernachtungen. Eine pauschale Veranlagung, bei der die Gastgeber das Risiko der Auslastung zu tragen haben, wird es nicht geben. Die Gastgeber-Kurabgabe kann auf den Übernachtungspreis umgelegt werden. So entsteht keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Beherbergungswirte. Auch Tagesgäste sollen an den Kosten für die Kureinrichtungen beteiligt werden. So müssen ortsfremde Personen an Strandzugängen, bei Veranstaltungen oder der Benutzung öffentlicher Einrichtungen ein entsprechendes Entgelt zahlen.
„Wir wollen die Dauerdiskussion über die Erhebungsmodalitäten der Kurabgabe beenden und einen kleinen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten“, sagte Innenminister Klaus Schlie. Die Gastgeber-Kurabgabe sei eine moderne und vereinfachte Möglichkeit, Kureinrichtungen zu unterhalten. Übernachtungsgäste würden von den bisherigen Formalitäten bei der Einziehung der Kurabgabe entlastet; sie bezahlten den fälligen Obolus bereits mit der Übernachtung. Und auch die Gastgeber profitierten davon: Die Ermittlung der Übernachtungszahlen erfolge nur noch einmal jährlich. Die bisherigen Abrechnungsintervalle – auch während der Saison – würden entfallen. Damit wäre Schleswig-Holstein Vorreiter eines modernen Kurabgabenmanagements.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler | Innenministerium