Die große Mehrheit der Handelsunternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um. Das ist das Ergebnis aus dem Jahresbericht 2010 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig herausgegeben wurde. Allerdings gibt es bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und in Baumschulbetrieben noch Defizite. Bei Kontrollen in Betrieben, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, wurden bei fast einem Fünftel der überprüften Betriebe in Pflanzen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen, die keine Zulassung für die behandelten Kulturen hatten bzw. in Deutschland nicht zugelassen waren. Teilweise handelte es sich um Pflanzen, die aus anderen Ländern importiert worden sind.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 4.909 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft überprüft. Kontrolliert wurde vor allem, ob die Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig waren, sie die Prüfpflicht für Pflanzenschutzgeräte einhielten und die Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentierten sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel beachteten. Die Kontrollen zeigten, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Betrieben in der Regel korrekt erfolgt. 98,4 Prozent der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde. Die Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 97,7 Prozent der Flächen eingehalten. Bei 96,7 Prozent der Pflanzenschutzgeräte lag ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung vor. 90 Prozent der kontrollierten Betriebe führten Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2010 auch 2.558 Handelsbetriebe einschließlich Anbieter im Internet. Dabei stellte sich heraus, dass in 96,2 Prozent der kontrollierten Betriebe das Verkaufspersonal über die erforderliche Sachkunde verfügte. Bei 91 Prozent der Händler wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet, rund 86 Prozent der Betriebe hatten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln vorschriftsmäßig angezeigt. In jeder fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure allerdings ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht verkehrsfähig waren, da Ihre Zulassung vor kurzer Zeit ausgelaufen war.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Gärtnereien und Baumschulen bildete im Jahr 2010 einen der bundesweiten Kontrollschwerpunkte. In 18,3 Prozent der untersuchten Betriebe, die Zierpflanzen und Ziergehölze erzeugen, waren entweder Pflanzenschutzmittel angewendet worden, die für diese Kulturen nicht zugelassen sind, oder es handelte sich um importierte Jungpflanzen, die mit unzulässigen Pflanzenschutzmitteln behandelt waren. Einige Betriebe wurden gezielt kontrolliert (Anlasskontrollen), da sie im Verdacht standen, nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bezogen zu haben. Aus diesem Grund ist die Beanstandungsquote wie bei allen anderen Kontrollen im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms nicht repräsentativ.
Verstärkt überwacht wird seit mehreren Jahren auch die Bekämpfung von Unkraut auf befestigten Freilandflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten, Parkplätzen, Hof- und Gewerbeeinfahrten. Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen verboten, was vielen Anwendern nicht bekannt ist. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen. Dies allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist, keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln bestehen und die Anwendung keine unvertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat. Bei 38,9 Prozent der kontrollierten Freilandflächen im Jahr 2010 stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine Genehmigung eingesetzt worden waren. Auch hier gingen die Kontrolleure gezielt Hinweisen, Anzeigen oder sonstigen Verdachtsmomenten nach.
Über zugelassene Pflanzenschutzmittel informiert das BVL unter: www.bvl.bund.de/infopsm.
Hintergrundinformation
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm werden der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln systematisch überwacht. Die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das BVL koordiniert das Programm auf Bundesebene. Ein regelmäßiger Informationsaustausch, abgestimmte Prüfmethoden und bundesweite Kontrollschwerpunkte gewährleisten einen einheitlichen und hohen Standard bei der Überwachung. Bund und Länder analysieren die Ergebnisse der jährlichen Berichte und treffen Maßnahmen, um die Zahl der Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht zu reduzieren.
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union. Im Zusammenwirken mit nationalen Behörden in anderen Mitgliedstaaten der EU setzt sich das BVL für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ein.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)