KIEL. Aufgrund der Wetterberuhigung entspannt sich die Lage an der Hochwasserfront in Schleswig-Holstein allmählich, wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (6. Januar) mitteilt. Durch die seit dem 3. Januar andauernden stürmischen Westwindlagen waren die Wasserstände an der Nordseeküste und der Elbe zwischen einem und zweieinhalb Meter höher als Normal aufgelaufen.
Infolgedessen konnten über einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen keine oder allenfalls sehr geringe Wassermengen aus dem Binnenland abgeführt werden. Parallel hierzu traten ergiebige Niederschläge auf, die nahezu flächendeckend in Schleswig-Holstein ein Hochwasser in den Marsch- und Niederungsgebieten an der Westküste und der Elbe auslösten, sich aber auch auf der Geest und im östlichen Hügelland mit erhöhten Abflüssen und Wasserständen auswirkten. Mit der in der Nacht vom 5. auf den 6. Januar eingetretenen Wetterberuhigung ist eine erste Entspannung in der Hochwasserlage eingetreten, eine durchgreifende Entschärfung wird sich jedoch erst mit einer mindestens eine Woche anhaltenden ruhigen Wetterlage einstellen.
Vom Hochwasser sind bislang überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen. Besiedelte Bereiche, wie in Kellinghusen, sind nur in wenigen Ausnahmefällen tangiert. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf stellt hierzu fest: „Die für den Binnenhochwasserschutz und den Zustand der Gewässer verantwortlichen Deich- und Hauptsielverbände wie auch die Wasser- und Bodenverbände tragen mit ihrem umsichtigen und vorausschauenden Handeln wesentlich zur Beherrschung auch solcher seltener Ereignisse bei.“ Hochwasserschäden an Gebäuden seien in den letzten Jahren fast immer auf Probleme in der Ortsentwässerung zurückzuführen gewesen. Allerdings könne es niemals eine vollkommene Sicherheit vor dem Hochwasser geben. Zum Schutz gegen das Hochwasserrisiko sei daher eine Eigenvorsorge unverzichtbar. „Für die Zukunft müssen wir uns darauf einstellen, dass ähnliche Ereignisse häufiger und sogar noch in verschärfter Form eintreten“, so Ministerin Rumpf.
Die nunmehr eingetretene Situation unterstreicht nach Aussage der Ministerin nachdrücklich die Bedeutung der Deichunterhaltung für den Schutz der besiedelten und unbesiedelten Flächen vor Überflutungen. Dies allein werde aber nicht ausreichen, um bei einem sich ändernden Klima auf allen Flächen die derzeitigen Nutzungen unverändert aufrechterhalten zu können. Auch durch den Bau von Schöpfwerken werde sich dies nicht erreichen lassen. Erforderlich sei deshalb auch eine Überprüfung der derzeitigen Nutzungen im Hinblick auf erforderliche Veränderungen und Anpassungen an den steigenden Meeresspiegel und höhere Niederschläge, die nach derzeitigem Kenntnisstand insbesondere in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zu erwarten seien. Umweltministerin Rumpf: „Gerade zu den erforderlichen Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur aber auch hinsichtlich der zukünftig zu berücksichtigenden Grenzen der möglichen Nutzungen müssen wir uns Gedanken machen. Hier erwarte ich fundierte Aussagen der vom Marschenverband eingerichteten Arbeitsgruppe „Niederungen 2050″.“
Als weiteren Baustein der Vorsorge gegen die Gefahren und Risiken von Hochwasser sind die derzeit laufenden Überprüfungen der Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete an der Stör, Krückau, Pinnau, Alster, Bille und Trave anzusehen. Hierbei wird geprüft, ob die derzeitigen Grenzen der Überschwemmungsgebiete bei den aktuellen Abfluss- und Wasserstandsverhältnissen noch zutreffend sind. Vordringliches Ziel ist es, eine weitere Zunahme von Siedlungsbereichen in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen und damit Gefahren und Risiken für die Bevölkerung zu verhindern. „Ich gehe davon aus, dass sich die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung mit den Hochwassergefahren auseinander setzen. Nur wenn diese Risiken in die Planungen integriert werden, ist eine verantwortbare gemeindliche Entwicklung zu erreichen“, so Umweltministerin Rumpf. Auf landwirtschaftlichen Flächen in Überschwemmungsgebieten könnten bei der Nutzung als Grünland die Schäden im Vergleich zu einer Ackernutzung deutlich geringer gehalten werden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Gerald Finck, Christiane Conrad
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel