Kiel. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (30.Dezember) die Neufassung des Muschelprogramms unterschrieben und gleichzeitig öffentlich-rechtliche Verträge mit den Betrieben der Miesmuschelkulturwirtschaft und der Austernkulturwirtschaft geschlossen. Umweltministerin Rumpf: „Das Muschelprogramm ist ein fairer und tragfähiger Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen. Ich freue mich, dass dieser nach einem langen Diskussionsprozess auch von den beiden Nationalparkkuratorien mitgetragen wird.“
Das Muschelprogramm regelt die nachhaltige und an den Zielen des Nationalparks Wattenmeer ausgerichtete Muschelfischerei und -zucht. Die Muschelzuchtbetriebe hatten sich Anfang des Jahres 2010 an die Ministerin mit der Bitte gewandt, das noch bis Ende 2016 geltende Programm und die darauf basierenden Verträge unter Beibehaltung der bisherigen Regeln vorzeitig zu verlängern, um dringend anstehende Investitionen wirtschaftlich zu ermöglichen. In intensiven Verhandlungen hatte sich das Land im Juli 2011 mit den Muschelfischern auf Eckpunkte einer vorzeitigen Vertrags- und Programmverlängerung verständigt. Im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung mussten die Muschelzüchter dabei einer bereits ab dem 01.01.2012 wirksamen Änderung der vertraglich noch bis Ende 2016 geltenden bisherigen Rahmenbedingungen zustimmen.
Nach dieser Verständigung auf erste Eckpunkte der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten erfolgte eine Beteiligung der Naturschutz- und Fischereiverbände sowie der beiden Nationalparkkuratorien in Nordfriesland und Dithmarschen. Die Kuratorien hatten noch wertvolle Hinweise gegeben, die ins Muschelprogramm eingearbeitet wurden, so dass das Programm schlussendlich einvernehmlich mit den Kuratorien verlängert werden konnte.
Die wichtigsten Regelungen des Muschelprogramms:
Miesmuschelkulturwirtschaft:
– Die Anzahl der Lizenzen und damit der Muschelkutter ist wie bisher auf acht begrenzt.
– Für Miesmuschelkulturen werden wie bisher 2.000 ha und für Saatmuschelgewinnungsanlagen zusätzlich 300 ha, insgesamt also 2.300 ha Fläche im Nationalpark zur Verfügung gestellt (< 0,5 % der Gesamtfläche des Nationalparks).
– Der gesamte durch die Tide trocken fallende Bereich bleibt wie bisher für die Fischerei gesperrt, er wird aber durch eine geänderte Bezugslinie in den Seekarten erheblich vergrößert.
– Die gesamte Zone 1 sowie alle hindurchführenden amtlich bezeichneten Fahrwasser werden künftig für die Besatzmuschelgewinnung gesperrt. Lediglich im Ausnahmefall dürfen diese Fahrwasser und zwei kleinere Gebiete in der Schutzzone I für die Besatzmuschelfischerei genutzt werden. Bisher durften 4 Gebiete sowie alle Fahrwasser uneingeschränkt befischt werden.
– Die Fahrten aller Muschelkutter werden wie bisher durch einen elektronischen Fahrtenschreiber (Blackbox-System) lückenlos überwacht.
– Anders als ursprünglich vorgesehen wurden in das Muschelprogramm aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes keine detaillierten Regelungen zum Import von Besatzmuscheln aufgenommen.
Für die Austernwirtschaft gelten im Wesentlichen die bisherigen Regeln weiter:
– Für den einen Austernzuchtbetrieb im Nationalpark werden bis zu 30 ha im trocken fallenden Bereich zur Verfügung gestellt.
– Das Sammeln von Wildaustern ist wie bisher nur mit der Hand im für jedermann betretbaren Bereich der Zone II auf maximal 1 % der Fläche zulässig. Für das Besatzausternsammeln wird eine Lizenz und für das Konsumausternsammeln werden sieben Lizenzen vergeben.
– Importe sind nur unter strengen Auflagen möglich.
Trogmuschelfischerei
Eine Trogmuschelfischerei findet aufgrund des kältebedingten Zusammenbruchs des Bestandes im Extremwinter 1995/96 und der danach nicht wieder neu ausgebildeten Bestände nicht mehr statt. Das neue Programm sieht vor, dass auch bei einer zukünftigen Erholung des Bestandes nach 2016 keine Erlaubnisse mehr ausgegeben werden.
Das Muschelprogramm wird damit fünf Jahre vor seinem Auslaufen vorzeitig um weitere 10 Jahre bis Ende 2026 verlängert.
Das Muschelprogramm war im Jahre 1997 erstmalig erstellt worden und hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2006. Vor der von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossenen Novellierung des Nationalparkgesetzes (NPG) im Jahre 1999 wurde in einer Eckpunktevereinbarung zwischen den Betrieben und der Landesregierung die von der Landesregierung für wünschenswert erachtete Anpassung des Programms an das novellierte NPG vereinbart. Die Anpassung wurde für erforderlich gehalten, um der geänderten Zonierung des Nationalparks Rechnung tragen zu können. Entsprechend dieser Eckpunktevereinbarung wurde dann im Jahre 2000 das Muschelprogramm sechs Jahre vor seinem Auslaufen bis zum 31.12.2016, also auf dann noch verbleibende 16 Jahre verlängert.
Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne ein Gruppenbild der Beteiligten zu.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel