„Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und falsche Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen“, warnt der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein.
Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein gibt folgende Sicherheitshinweise und bittet um Beachtung:
– Auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten
– Keine Feuerwerkskörper in Kinderhand
– Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahre abgegeben werden
– Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten
– Nur von der BMA (Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und zünden
– Feuerwerkskörper nur im „Freien“ zünden und mindestens 200 Meter Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind
– „Blindgänger“ nie erneut zünden
– Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen abzubrennen
– Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen
– Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können
– Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht in die Höhe starten
– Bei starkem Wind sollte auf das zünden von Raketen verzichtet werden
– Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, bitte umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein