„Der Bund wird auch im Jahr 2012 mit der Städtebauförderung unsere Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des strukturellen Wandels unterstützen. Trotz der Sparauflagen für den Bundeshaushalt können wir im nächsten Jahr wiederum 455 Millionen Euro Bundesmittel zur Städtebauförderung bereitstellen. Dies ist ein Signal des Bundes an die Länder und Kommunen, dass es auch in schwierigen Zeiten möglich ist, die notwendigen baulichen Investitionen im Rahmen der Stadterneuerung durchzuführen,“ sagte Bundesbauminister Peter Ramsauer bei der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 durch den Bund.
Der Bund stellt den Ländern damit Finanzhilfen zur Städtebauförderung zur Verfügung, die unter Kofinanzierung der Länder und Kommunen für die städtebauliche Erneuerung einzusetzen sind. Insgesamt stehen somit rund 1,4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln für Investitionen bereit – bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von erwarteten rund 6,6 Milliarden Euro.
Die Verwaltungsvereinbarung wird nunmehr von den Landesbauministern gegengezeichnet. Das Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung wird für Ende März 2012 erwartet.
Ramsauer: „Die Städtebauförderung ist seit über 40 Jahren ein sehr erfolgreiches Instrument der Stadtentwicklung. Dabei gilt die Unterstützung des Bundes nicht nur den großen Städten, sondern Städten und Gemeinden aller Größenordnungen in Deutschland, den Metropolen genauso wie den kleinen Gemeinden im ländlichen Raum. Ich setze mich dafür ein, dass die Städtebauförderung auch in Zukunft angemessen ausgestattet wird.“
Weitere Informationen: Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Bundeshaushaltsgesetzes 2012, bietet der Bund den Ländern und Kommunen folgende Förderprogramme an:
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung (rund 93,2 Mio. Euro),
„Stadtumbau“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in Ost (rund 82,1 Mio. Euro) und West (rund 71 Mio. Euro),
„Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ für die Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf (40 Mio. Euro),
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in Ost (rund 62,7 Mio. Euro) und West (rund 29,4 Mio. Euro),
„Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (rund 44,4 Mio. Euro) und
„Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ in Ost und West (je rund 16,1 Mio. Euro
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung