Das Ringen um eine Einigung über das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz geht weiter. Kurz nach der Vertagung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag hat Jürgen Becker, Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMU) http://www.bmu.de Beteiligten aus Bund und Ländern einen neuen Formulierungsvorschlag zur Stellungnahme übersendet. Im Streit um die Gleichwertigkeitsklausel bei gewerblichen Sammlungen erwartet das BMU Signale bis zum 10. Januar. Demnach muss die Sammel- und Verwertungsleistung des gewerblichen Sammlers „wesentlich leistungsfähiger“ sein, als das bereits bereitgestellte oder konkret geplante Angebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Diskussion um Novelle
Mit der bereits lang diskutierten Umsetzung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20111027002 ) will die Bundesregierung die haushaltsnahe Wertstofferfassung ausweiten, um Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, in Zukunft einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuführen. Haushalte sollen in Zukunft nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, insbesondere aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können.
Eine gewerbliche Sammlung soll immer nur dann zum Tragen kommen, wenn sie besser ist als das kommunale Angebot. Diese Regelung fand im Bundesrat bisher keine Mehrheit. Denn die Kommunen beharren darauf, dass die öffentlichen Unternehmen der Abfallwirtschaft den ersten Zugriff auf flächendeckende Sammelsysteme für Wertstoffe bekommen. Ansonsten drohen Erhöhungen der Müllgebühren: „Wenn die privaten Müllkonzerne das Recht erhalten, sich die Rosinen aus dem Wertstoffmüll heraus zu picken und dort, wo es lukrativ erscheint, eigene Sammelsysteme in Konkurrenz zu den öffentlichen Unternehmen aufzubauen, dann geraten kommunale Unternehmen in Gefahr und damit auch deren Arbeitsplätze“, so Verdi.
Wertstoffsammlung kein Selbstläufer
Allerdings ist längst nicht ausgemacht, ob die Wertstoffsammlung für Kommunen überhaupt ein lukratives Geschäft ist. Diese schmerzliche Erfahrung muss derzeitig der Zweckverband Abfallwirtschaft in der Region Hannover (aha) http://aha-region.de machen. Hier passiert das Gegenteil, die Kosten sind gestiegen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung kommentiert die Position der kommunalen Seite: „Die Müllgebühren müssten steigen, hat man bei aha stets argumentiert. Und nun stellt sich heraus, dass man ein Minus einfährt. Wie peinlich.“
Auch ohne die Einführung einer Wertstofftonne ist die Höhe der Müllgebühren in den Kalkulationsgrößen sehr unterschiedlich. So muss ein privater Haushalt in Paderborn jährlich nur 139 Euro zahlen und in Alpen rund 470 Euro, so der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfahlen. Schon jetzt gebe es für Kommunen Optionen, die Kosten für die Bürger nicht ausufern zu lassen. In den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler immer wieder auf ein Patent-Rezept hingewiesen, durch das die Abfallgebühren spürbar gesenkt werden können: die EU-weite Ausschreibung der Müllabfuhr.
Belegt wird dies von den Kommunen Billerbeck, Brüggen, Meschede und Rosendahl, wo die Abfallgebühren nach einer Neuausschreibung zurückgegangen sind. „Eine weitere Möglichkeit die Abfallgebühren zu senken ist, die Erlöse aus der Altpapierverwertung einzusetzen. In den Kommunen Borgholzhausen, Kalletal, Kreuztal und Raesfeld wurde dies konsequent umgesetzt – mit Erfolg“, erläutert der Bund der Steuerzahler. Kommunen sollten also erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen und nicht mit dem Finger auf die private Entsorgungswirtschaft zeigen.
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Hausmüll: Kommunen wollen mitverdienen (Foto: pixelio.de, Thomas Max Müller)