Gemeinsames elektronisches Personenstandsregister gestartet

* Standesämter in Schleswig-Holstein verwalten Personenstandsdaten künftig in elektronischem Register bei Dataport

* Bereits über 50 Standesämter in Schleswig-Holstein nutzen das elektronische Register

* Projekt zusammen mit Hamburg und Bremen – Länderübergreifende Kooperation ist bundesweit einmalig

* Elektronisches Register wird Verwaltungsvorgänge beschleunigen und Bearbeitungskosten reduzieren

Kiel, 19.12.2011. Die Standesämter in Schleswig-Holstein werden künftig ihre Personenstandsregister elektronisch gemeinsam bei Dataport führen. Volker Dornquast, Staatssekretär im Innenministerium, und Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport, starteten gestern in Kiel offiziell den Produktionsbetrieb des gemeinsamen Personenstandsregisters. In dem Register, das die traditionellen Personenstandsbücher in den Standesämtern ersetzt, werden künftig auf elektronischem Wege Beurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften eingetragen. Das neue Personenstandsgesetz schreibt vor, dass die Standesämter spätestens ab dem 1. Januar 2014 elektronische Register führen müssen. Die norddeutschen Länder schaffen dies nun schon deutlich früher. Bereits jetzt sind über 50 Standesämter aus Schleswig-Holstein an die gemeinsame Datenbasis angeschlossen. Darü

ber hinaus wird die Registerlösung auch durch Standesämter in Hamburg und Bremen genutzt. Mitte 2012 sollen dann alle 143 schleswig-holsteinischen Standesämter sowie acht Hamburger und zwei Bremer Standesämter auf der gemeinsamen Infrastruktur ihre jeweiligen Register führen. Darüber hinaus wird schrittweise ein automatisierter elektronischer Mitteilungsverkehr zwischen den Behörden eingeführt.

„Das gemeinsame elektronische Personenstandsregister ist ein wichtiger Baustein für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung“, erklärte Staatsekretär Volker Dornquast. Schleswig-Holstein sei eines der ersten Länder, das eine gemeinsame innovative Lösung für alle Kommunalverwaltungen gefunden habe. Der Staatssekretär lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Land. Dass Schleswig-Holstein bereits zwei Jahre vor dem Ablauf der Übergangsfrist das elektronische Register umgesetzt habe, sei ein großer Erfolg für das nördlichste Bundesland. Das Land trägt für seine Kommunen die Investitionskosten in das Register, das im Rechenzentrum von Dataport geführt wird. Dornquast betonte weiter, dass das elektronische Register helfe, mittelfristig die Kosten für das Personenstandswesen zu senken. Die jährlich über 130.000 Beurkundungen in den Standesämtern und damit einhergehenden Mitteilungen erzeugten erhebliche Druck- und Versandkosten, die künftig durch elektronische Verarbeitung und Versand deutlich reduziert würden.

Durch das gemeinsame elektronische Register können mittelfristig Verwaltungsvorgänge deutlich beschleunigt werden, da die Standesämter in Schleswig-Holstein gegenseitig in die Registerbestände einsehen können und die Daten aus dem Personenstandsregister künftig automatisiert zwischen den Behörden ausgetauscht werden können. Dadurch können letztendlich von den Standesämtern auch Urkunden mit Daten von anderen Ämtern ausgestellt werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, die Daten aus den bisherigen Personenstandsbüchern nachzuerfassen. Mittelfristig ist auch eine Online-Registerauskunft geplant, mit der Bürgerinnen und Bürger Auskünfte in eigener Sache anfordern können.

Dataport-Vorstandsvorsitzender Dr. Johann Bizer betonte, dass die elektronischen Register in einer einheitlichen IT-Infrastruktur für drei Bundesländer bundesweit einmalig sei. „Die Aufgaben in den Standesämtern sind überall gleich. Deshalb ist es sinnvoll, auch die gleiche technische Lösung zu verwenden“, sagt Bizer. Gegenüber drei Einzellösungen sparen die beteiligten Länder rund 50 Prozent der Betriebskosten des elektronischen Registers. Bizer unterstrich, dass es sich bei dem Projekt um ein komplexes Vorhaben handelt, bei dem der Datenschutz eine zentrale Rolle spiele. „Das System erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben“ , erklärte der Dataport-Vorstandsvorsitzende. Mit einem ausgefeilten Sicherheitskonzept wird sichergestellt, dass jedes Standesamt verändernden Zugriff nur auf seine eigenen Daten hat und nur ausgewiesene Standesbeamte Daten in das Register verfügen können.

„Für die Standesbeamtinnen und -beamten bedeutet das elektronische Register eine echte Zäsur“, erklärte Nils-Helge Reinert, Leiter des Standesamtes Kiel. Denn nicht nur die klassischen Personenstandsbücher werden ersetzt. Auch die traditionelle eigenhändige Unterschrift des Standesbeamten wird durch eine persönliche Signaturkarte abgelöst, mit der der Standesbeamte seine Beurkundung im elektronischen Register künftig unterschreibt.

Dataport ist der Full Service Provider für moderne Informationstechnik (IT) und Sprachdienste der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Für diese sowie zwei weitere Trägerländer, nämlich Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, betreibt Dataport außerdem das gemeinsame Rechenzentrum für die Fachverfahren der Steuerverwaltungen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Unternehmenssitz in Altenholz bei Kiel. Mit 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte Dataport 2010 einen Umsatz von 294,7 Mio. Euro.

Weiterführender Link: www.dataport.de

Pressestelle Land S.-H.

 

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