Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Dezember 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Schleswig Anklage gegen den 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry M. wegen Werbung um Mitglieder und Unterstützer für zwei ausländische terroristische Vereinigungen in elf Fällen erhoben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte betrieb seit Dezember 2010 den öffentlich zugänglichen Internetauftritt „Islamic-Hacker-Union“. Von Februar 2011 bis zu seiner Festnahme im Juni 2011 veröffentlichte der Angeschuldigte unter seinem Aliasnamen „Isa Al Khattab“ 139 teilweise mit Videos oder Lichtbildern verbundene Textbeiträge und 83 reine Videobeiträge radikal-islamischen und jihadistischen Inhalts. Unter anderem werden darin die brutale Hinrichtung irakischer Polizisten gezeigt und Selbstmordattentate verherrlicht. In mindestens elf dieser Videos wirbt der Angeschuldigte wissentlich und willentlich um Mitglieder und Unterstützer für die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ und „Islamischer Staat Irak“.
Der Angeschuldigte wurde am 28. Juni 2011 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2011 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 23/2011 vom 29. Juni 2011).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)