GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der PKK

Die Bundesanwaltschaft hat gestern, am 8. Dezember 2011, auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2011 den 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen Vezir T. durch Beamte des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt in Hanau festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben.

Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge auf zivile Ziele in Großstädten und Tourismuszentren der Türkei. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Der Beschuldigte soll in der Zeit von Juni 2008 bis Juli 2009 als Kader der PKK mit der Leitung des Gebiets Sachsen betraut gewesen sein, das neben Sachsen auch Sachsen-Anhalt sowie Teile von Brandenburg und Thüringen umfasste. Er erteilte den ihm untergeordneten Kadern und Aktivisten Aufträge und Weisungen, vor allem im Zusammenhang mit der Beitreibung von Geldern für die PKK. Außerdem überwachte er die Berichtspflichten untergeordneter Strukturebenen, organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen und sorgte für die hierzu nötigen Propagandamaterialien. Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)