Die Bundesanwaltschaft hat heute (9. Dezember 2011) wegen des versuchten Sprengstoffanschlags auf den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Dr. Josef Ackermann von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermittlungen übernommen.
Am 7. Dezember 2011 gegen 12.15 Uhr ging bei der Deutschen Bank in Frankfurt am Main eine an Dr. Josef Ackermann adressierte Briefsendung ein. In dem Brief war eine Sprengvorrichtung, die von der Polizei entschärft werden konnte. Nach den bisherigen kriminaltechnischen Erkenntnissen setzte sich der Sprengsatz unter anderem aus etwa 50 g explosiven Zündmittels sowie einer funktionstüchtigen Zündvorrichtung zusammen.
In dem Brief befand sich außerdem ein in italienischer Sprache verfasstes Selbstbezichtigungsschreiben der „Federazione Anarchica Informale (FAI)“. Nach den bisherigen Erkenntnissen sind der linksextremistischen Vereinigung im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2010 mehrere Anschläge auf Institutionen der Polizei und der öffentlichen Verwaltung in Italien zuzurechnen. Außerdem soll die Gruppierung bereits im Jahr 2003 einen – rechtzeitig entschärften – Sprengsatz an den damaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank Jean-Claude Trichet versandt haben.
Es besteht deshalb der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit dem Versuch des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 308 Abs. 1, § 22, § 52 StGB) gegen unbekannt.
Mit den polizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt beauftragt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)