Abfallwirtschaftsplans mit der Freien und Hansestadt Hamburg mit.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schreibt vor, dass Abfallwirtschaftspläne mindestens alle sechs Jahre zu bewerten und gegebenenfalls zu überarbeiten sind. Das Ministerium und die zuständige Hamburger Behörde haben daraufhin den gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von 2006 überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Entsorgung der jährlich etwa zehn Millionen Tonnen Bauabfälle weiterhin gesichert ist. Hiervon wird der überwiegende Anteil wieder verwertet, wofür in beiden Ländern ebenso wie für die Ablagerung der nicht verwertbaren Abfälle ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Da für die Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bodenmaterial oder Bauschutt bundeseinheitliche Regelungen geplant sind, die zu Veränderungen der Abfallströme führen könnten, soll die Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans von 2006 zunächst zurückgestellt werden. Sie ist erst dann vorgesehen, wenn die Auswirkungen der geplanten Bundesregelung absehbar sind.
Die Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 kann im Internet eingesehen werden unter: www.umwelt.schleswig-holstein.de
Christian Seyfert, Christiane Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Kiel