Grundlage ist das neue Landesfischereigesetz, das Ende November in Kraft getreten ist. Dadurch gilt eine Reihe von Änderungen und Verbesserungen für Angler.
Die Durchführungsverordnung für das Gesetz wird derzeit noch überarbeitet, in der Zwischenzeit sind die für die Ausgabe der „Urlauberfischereischeine“ und der Fischereiabgabemarken zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden jedoch angewiesen worden, bürgerfreundliche Regelungen zu treffen und die im Gesetz beschlossenen Verbesserungen sofort umzusetzen. So können nun auch Schleswig-Holsteiner von der Ausnahmegenehmigung zur Fischereischeinpflicht Gebrauch machen. Das war bislang nur Gästen aus anderen Bundesländern bzw. Staaten vorbehalten.
Die „Urlauberfischereischeine“ sind auf 28 aufeinander folgende Tage befristet und mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Euro verbunden. Die Fischereiabgabemarken sind für ebenfalls zehn Euro Jahresgebühr erhältlich. Bei mehrmaliger Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung im Jahr muss nur die Verwaltungsgebühr erneut bezahlt werden. Urlauberfischereischeine und Abgabemarken werden von allen örtlichen Ordnungsämtern im Land ausgegeben.
Christian Seyfert, Christiane Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Kiel