„Da setzt unser Erlass an, den wir auf den Weg gebracht haben“, sagte der Bildungsminister. Erstmals werde damit auf die Problematik von Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwächen eingegangen. Ziele seien die Sensibilisierung des Umfeldes der Kinder für die Lernschwierigkeiten im Rechnen, erweitertes Wissen an Schulen und bei Eltern über Erscheinungsformen und Förderungsmöglichkeiten in diesem Bereich sowie gesicherte Lernerfolge bei den Schülerinnen und Schülern. „Zentral sind die präventiven Maßnahmen“, betonte Klug. Differenzierter sowie methodisch und didaktisch ausgereifter Unterricht gehörten dazu wie auch die genaue Beobachtung und Analyse der Rechenstrategien und Fehler. „Wichtig ist mir, dass auch Ermutigung und Angstabbau in dem Erlass verankert sind“, sagte der Minister.
Der Erlass sieht zudem vor, dass sich an jeder Grundschule und an jedem Förderzentrum mindestens eine Lehrkraft vertieft für den Bereich Rechenschwäche fortbildet. In Einzelfällen dürfen Grundschulen nach einer entsprechenden Klassenkonferenz-Entscheidung innerhalb des Schuljahres bei Klassenarbeiten auch von den allgemeinen Maßstäben der Leistungsbewertung abweichen. Um den Lernfortschritt zu sichern, ermöglicht der Erlass den Lehrkräften auch in den Klassenstufen 5 und 6, betroffenen Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Maßnahmen zu helfen. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen (IQSH) unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer beratend und führt ein Weiterbildungsprogramm zum Thema Rechenschwäche ein, in dem es um Diagnosekompetenz und die Erarbeitung von Förderkonzepten geht.
Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Kiel