Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (24. November 2011) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2011 den 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen Andre E. im Landkreis Potsdam-Mittelmark durch Beamte der GSG 9 festnehmen lassen. Seitdem werden dort sowie in Dresden, Jena und Zwickau insgesamt vier Wohnungen durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung von Polizeikräften Brandenburgs, Sachsens und Thüringens durchsucht, darunter die des Beschuldigten Andre E. in Zwickau.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in zwei Fällen die terroristische Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ unterstützt zu haben. Zudem besteht gegen ihn der dringende Verdacht der Volksverhetzung und der Beihilfe zur Billigung von Straftaten (§ 129a Abs. 1, Abs. 5, § 130 Abs. 2 Nr. 1d, § 140 Nr. 2, § 27 StGB).
Nach den bisherigen Erkenntnissen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der gesondert verfolgten Beate Z. (vgl. Pressmitteilung Nr. 37/2011 vom 13. November 2011) seit dem Jahr 1998 den „NSU“. Diese Gruppierung soll für die neun Morde an Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006 (sogenannte Ceska-Morde), den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Zweck der Vereinigung war es, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren Finanzbedarf zu decken.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte seit dem Jahr 2003 in engem Kontakt mit den Mitgliedern des „NSU“ stand. Er ist dringend verdächtig, im Jahr 2007 den menschenverachtenden Propagandafilm hergestellt zu haben, mit dem sich die terroristische Vereinigung zu den Ceska-Morden und dem Mordanschlag auf die beiden Heilbronner Polizisten bekannt hat. Der Film enthält zudem Sequenzen aus der öffentlichen Berichterstattung über die beiden Sprengstoffanschläge in Köln, die auf eine Urheberschaft des „NSU“ schließen lassen. Im Mai 2009 soll der Beschuldigte den „NSU“-Mitgliedern Uwe B. und Beate Z. außerdem ermöglicht haben, auf ihn und seine Ehefrau ausgestellte Ermäßigungskarten der Deutschen Bahn AG zu nutzen.
Der Beschuldigte soll noch im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)