Seit Anfang des Jahres besteht in Schleswig-Holstein die Rauchwarnmelderpflicht. Danach müssen in Wohnung die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Noch längst sind nicht alle Wohnungen mit einem Rauchwarnmelder ausgerüstet. Als ein geeignetes Geschenk zum Nikolaus empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband Ostholstein Rauchwarnmelder, die, in der Wohnung installiert, rechtzeitig vor dem gefährlichen Brandrauch warnen.
Für die Vorweihnachtszeit gibt der Kreisfeuerwehrverband Ostholstein folgende Sicherheitshinweise:
– Adventsgestecke und Kränze immer auf eine feuerfeste Unterlage stellen und Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen – Zündmittel vor Kindern sicher aufbewahren – Kerzen gehören in eine standfeste Halterung – Verwenden sie „Sicherheitskerzen“, der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme erlöschen – In Haushalten mit Kindern und Kleintieren sind elektrische Kerzen ratsam – Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen. – Trockene Adventskränze und Gestecke sollten rechtzeitig entsorgt werden -es besteht erhöhte
Brandgefahr – Für den Fall der Fälle ein Gefäß mit Wasser oder den Feuerlöscher griffbereit halten – Die Installation von Rauchwarnmeldern kann Leben retten.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, muss umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmiert werden.
Kreisfeuerwehrverband Ostholstein