Frau Rumpf betonte, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz werde das Abfallrecht ökologisch weiterentwickeln. Die wesentlichen Elemente der Novelle seien die Stärkung der Abfallvermeidung, das bessere Abfallrecycling und die Steigerung der Ressourceneffizienz. „Das ist nicht nur umweltpolitisch wünschenswert, sondern stellt auch wirtschaftspolitisch die richtigen Weichen, gerade für ein so rohstoffarmes Industrieland wie Deutschland“, sagte sie.
Außerdem sei das neue Gesetz zwingend notwendig, um die EU-Abfallrahmenrichtlinie endlich in nationales Recht umzusetzen.
Schleswig-Holstein habe die Überarbeitung des Bundesgesetzes von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet. Bedauerlich sei, dass die Diskussion um die Aufgabenverteilung zwischen kommunalen und privaten Entsorgungsträgern zeitweise den Blick für die wichtigen umweltpolitischen Neuerungen im Gesetz verstellt habe. Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände an drohender „Rosinenpickerei“ bei der Abfallentsorgung sei jedoch berechtigt gewesen. Umso mehr begrüßte Frau Rumpf den im Verfahren gefundenen Kompromiss, der auch den Geldbeutel der Gebührenzahler schonen helfe. Gleichwohl beständen nach wie vor Rechtsunsicherheiten, die künftig möglicherweise die Gerichte beschäftigen könnten, blickte die Umweltministerin in die Zukunft.
Juliane Rumpf betonte, dass nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess nun Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden müssten, auch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU könne man nicht riskieren. „In der jetzigen Situation hält die Landesregierung es nicht für verantwortbar, sich auf den unsicheren Weg eines Vermittlungsverfahrens zu begeben und möglicherweise die gesamte Novelle zu gefährden“, sagte sie im Plenum.
Christian Seyfert, Christiane Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Kiel