Die beabsichtigte Milderung der „kalten Progression“ ist für Wiegard „im Grundsatz richtig. Es ist nicht einzusehen, dass der Fiskus aufgrund des progressiven Tarifs in unserem Steuersystem davon profitiert, wenn Arbeitnehmer Gehaltserhöhungen bekommen, die nur – teilweise – die Inflation ausgleichen, und sie dadurch einem höheren Steuersatz unterliegen.“ Man sollte dieses Problem aber nicht isoliert betrachten, betonte Wiegard: „Es gibt viele Baustellen in unserem Steuerrecht. Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept für ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuerrecht. Das kann man aber nicht in einer Legislaturperiode umsetzen.“ Wenn der Bund jetzt das Problem der „kalten Progression“ als ersten Schritt angehen wolle, gebe es keinen Grund zur Ablehnung, erklärte der Minister.
Als wichtigen Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes bezeichnete Wiegard den von der Koalition in Berlin geplanten Neubau der fünften Kammer für die Nord-Ostsee-Kanal-Schleuse in Brunsbüttel. Minister Wiegard: „Unsere Argumente haben überzeugt. Durch die Investitionen wird der Grundstein für eine stetige wirtschaftliche Entwicklung und damit auch für steigende Steuereinnahmen gelegt. Dieser Beschluss ist für unser Land Gold wert.“
Matthias Günther | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel |