Effektiver Verbraucherschutz muss heutzutage die schwindenden Staatsgrenzen bei gleichzeitig zunehmender Globalisierung des Handels berücksichtigen. Die europäischen Staaten können dabei aus den Erfahrungen und unterschiedlichen strukturellen Ansätzen sowie Kompetenzverteilungen für ihr eigenes Vorgehen wichtige Lehren ziehen. Zu diesem Fazit kamen die rund 120 internationalen Teilnehmer des Symposiums „Verbraucherschutz grenzenlos!? Effektive Rechtsdurchsetzung, starke Verbraucher“, das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 7. November 2011 in Berlin veranstaltete. Die erhöhte Mobilität und der erleichterte Zugang zu Waren und Dienstleistungen über den Online-Handel bergen für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz neue Herausforderungen. Zwar sind die Rechte der Verbraucher durch europäische Vorschriften vielfach angeglichen worden. Dennoch gilt es nach wie vor, durch geeignete Maßnahmen und Strukturen auch die tatsächliche Einhaltung und Durchsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich Verbraucher und Händler in unterschiedlichen Ländern befinden. Ergänzend zum individuellen Rechtsschutz kommt es hier auf praxisgerechte Mechanismen im kollektiven Verbraucherschutz an.
Genau diese Thematik wurde beim BVL-Symposium von Rednern aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Großbritannien sowie von der Europäischen Kommission beleuchtet. Angeregt diskutierten Teilnehmer und Redner anhand der europäischen Praxiserfahrungen über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen existierenden Modelle zur Durchsetzung kollektiver Verbraucherinteressen. Vorrangig ging es um die Frage, wie Kompetenzen verteilt bzw. gebündelt und nach welchem methodischen Ansatz vorgegangen werden sollte.
So haben sich etwa die Niederlande für eine vorwiegend behördliche Durchsetzung von Verbraucherrechten entschieden, während in Deutschland die Durchsetzung kollektiver wirtschaftlicher Verbraucherinteressen national weiterhin ganz überwiegend privatrechtlich, etwa durch die Verbraucherverbände erfolgt. In Belgien sind die Kompetenzen wiederum weitgehend bei einer Behörde konzentriert.
Mit dem europäischen Behördennetzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, in dem auch das BVL eingebunden ist, können grenzüberschreitende Verbraucherrechtsverstöße mit Erfolg abgestellt werden. Dennoch zeigte das BVL-Symposium Potential auf, wie die gesamteuropäische Rechtsdurchsetzung optimiert werden könnte.
Schließlich hat sich auf der Veranstaltung gezeigt, dass die klassische Rechtsdurchsetzung sinnvoll durch weitere Aktivitäten zum Schutz der Verbraucher ergänzt werden kann. So gelingt es durch konzertierte EU-weite Prüfaktionen, sogenannte Sweeps, Rechtsverstöße im großen Maß aufzudecken und abzustellen. Darüber hinaus hat Dänemark gute Erfahrungen damit gemacht, im Dialog mit den Unternehmen interessengerechte Lösungen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken trägt ferner dazu bei, von den Erfahrungen anderer Behörden zu profitieren.
Der Austausch über die unterschiedlichen europäischen Ansätze und Erfahrungen im Verbraucherschutz bot die Möglichkeit, das eigene System kritisch zu hinterfragen und Verbesserungspotential aufzudecken.
Bilder vom BVL-Symposium finden Sie unter: www.bvl.bund.de/symposium2011Bilder
Im Übrigen stehen auf der Homepage des BVL (www.bvl.bund.de) auch das Programm sowie die einzelnen Vorträge zur Verfügung.
Hintergrund
Das Symposium „Verbraucherschutz grenzenlos!? – Effektive Rechtsdurchsetzung, starke Verbraucher“ ist Teil einer BVL-Veranstaltungsreihe. Experten tauschen sich vor einem jährlich wechselnden Themenhintergrund über die Herausforderungen des kommenden Jahres aus.
Das BVL ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und hat seinen Aufgabenschwerpunkt im gesundheitlichen Verbraucherschutz mit vielfältigen Zuständigkeiten im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Das BVL nimmt darüber hinaus aber auch gesetzliche Zuständigkeiten im wirtschaftlichen Verbraucherschutz wahr. So engagiert es sich in einem Netzwerk europäischer Behörden für den grenzüberschreitenden Schutz kollektiver Verbraucherinteressen, indem es Informationen austauscht und für die Durchsetzung von Verbraucherrechten sorgt. Zudem informiert es Dienstleistungsempfänger durch die Webseite „Portal 21“ über den Verbraucherschutz in Europa und kooperiert außerdem mit Verbraucherschutzbehörden weltweit.
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)